Freiräume um die Klimaanlage
Die Freiräume um die Außeneinheit müssen vorne 20 mm, seit-
lich 100 mm betragen. Nach hinten ist ein Freiraum von mindes-
tens 30 mm einzuhalten. Truma empfiehlt einen Freiraum von
200 mm, damit die Abluft frei ausgeblasen werden kann.
Der Freiraum um den Luftverteiler muss ein ungehindertes
Ausblasen gewährleisten. Der seitliche Abstand muss mindes-
tens 40 mm betragen. Der Schwenkbereich von Klappen und
Türen ist zu berücksichtigen.
Lufteinlässe / Luftauslässe
Kondensatabläufe
Das Kondensat wird über das Fahrzeugdach abgeführt.
Technische Änderungen vorbehalten!
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Konformitätserklärung
1. Stammdaten des Herstellers
Name:
Truma Gerätetechnik GmbH & Co. KG
Anschrift:
Wernher-von-Braun-Str. 12, D-85640 Putzbrunn
2. Identifikation des Gerätes
Typ / Ausführung:
Klimaanlage Aventa comfort
3. Erfüllt die Anforderungen folgender EG-Richtlinien
3.1 Elektromagnetische Verträglichkeit 2004/108/EG
3.2 Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG
3.3 Funkentstörung von KFZ 72/245/EWG (mit Ergänzungen)
3.4 Altfahrzeugrichtlinie 2000/53/EG
und trägt die Typgenehmigungsnummer E24 10R-030696
und das CE-Zeichen.
4. Grundlage des Konformitätsnachweises
EN55014-1; EN61000-3-2; EN61000-3-3; EN62233:
EN55014-2; IEC / EN60335-1; IEC / EN60335-2-40;
2009/19/EG; DIN EN378-2;
5. Angaben zur Funktion des Unterzeichners
Unterschrift: Dr. Schmoll
Geschäftsleitung Technik
Putzbrunn, 18.02.2011