5.5
Beaufsichtigung und Sicherung des Flurförderzeugs
Ein angetriebenes Flurförderzeug gilt als beaufsichtigt, wenn sich der Bediener im
Umkreis von maximal 8 m (25 ft) aufhält und das Flurförderzeug im Auge behält.
Ein angetriebenes Flurförderzeug gilt als unbeaufsichtigt, wenn sich der Bediener im
Umkreis von mehr als 8 m (25 ft) aufhält und das Flurförderzeug im Auge behält oder
wenn der Bediener das Flurförderzeug verlässt und es nicht mehr im Auge behält.
Vor Verlassen des Fahrersitzes bzw. der Betriebsposition:
– Flurförderzeug nicht an Steigungen abstellen;
– Bringen Sie das Flurförderzeug vollständig zum Stillstand;
– Die Feststellbremse muss eingefallen sein;
– Senken Sie die Lastenträger vollständig ab
Folgende Maßnahmen müssen ergriffen werden, bevor das Flurförderzeug unbeauf-
sichtigt gelassen werden kann:
– Stellen Sie das Flurförderzeug niemals an Steigungen ab;
– Schalten Sie den Motor und/oder die Bedienelemente aus;
– Blockieren Sie die Räder bzw. aktivieren Sie die Boden- oder Radsicherung(en);
– Senken Sie die Lastaufnahmemittel vollständig ab.
– Betätigen Sie den Hauptschalter bzw. den Schalter NOT-AUS;
Der Zugang zu Brandschutzgängen, Treppenhäusern oder Feuersystemen darf nicht
versperrt werden.
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