immer so positioniert sein, dass die Person auf der Ladeplattform geschützt ist, wenn
der Verriegelungsstift der Tür entfernt wird. Der Bediener muss seinen Vorgesetzten
informieren oder gemäß den Anweisungen vorgehen, wenn zum Öffnen der Tür ei-
nes Eisenbahn-Waggons ein ungewöhnlich hoher Kraftaufwand erforderlich ist.
Boden und Bodenbeschaffenheit: Der Boden muss entsprechend gepflegt wer-
den, um ihn frei von Verschmutzungen und Flüssigkeiten zu halten, die den sicheren
Betrieb des Flurförderzeuges beeinträchtigen.
Fahroberfläche: Die Oberfläche, auf der das Flurförderzeug eingesetzt wird, muss
entsprechend gepflegt werden, um sicherzustellen, dass die unter den vorherrschen-
den Umweltbedingungen zu erwartende Traktion zum Fahren, Lenken und Bremsen
vorhanden ist.
Die Angaben auf dem Typenschild des Flurförderzeuges basieren auf einer waage-
rechten, trockenen Oberfläche und einem Mindest-Reibungskoeffizienten des An-
triebs- und Bremsreifens von 0,6. Andere Bodenbedingungen wirken sich ggf. auf die
Flurförderzeug-Sicherheit aus und erfordern eine entsprechende Anpassung der
Flurförderzeug-Nennleistung.
Physikalische Umgebung: Die physikalische Umgebung - einschließlich Tempera-
tur, Luftfeuchtigkeit, Wetterbedingungen (z. B. auf ungeschützten Laderampen), Luft-
qualität (explosiv, mit Partikeln und/oder gasförmigen Komponenten angereichert) -
ist ebenfalls ein Aspekt der Konstruktions-Kriterien für ein Flurförderzeug. Verände-
rungen der Umgebung sollten entsprechend geprüft werden, um negative Auswirkun-
gen auf die Sicherheitssysteme des Flurförderzeugs ausschließen zu können.
Abgestrahlte Emissionen: Viele Geräte strahlen Energie ab, zum Beispiel elektro-
magnetische, elektrostatische oder optische Energie aus, die den Betrieb des Flur-
förderzeuges beeinträchtigen könnten. Ebenso können auch die Fahrzeugsysteme
Energie emittieren, die sich negativ auf andere Systeme und/oder das Personal aus-
wirken können.
Die Betreiber sollten sich mit dem Flurförderzeug-Hersteller in Verbindung setzen,
falls der Verdacht einer Interferenz besteht. Die für das Flurförderzeug akzeptablen
Bedingungen werden durch eine Vereinbarung zwischen Betreiber und Flurförder-
zeug-Hersteller festgelegt.
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