4.5
Sicherheitseinrichtung und Warnschilder
Sicherheitseinrichtung und Warnschilder: Die in der vorliegenden Betriebsanlei-
tung beschriebenen Sicherheitseinrichtungen, Warnschilder und Warnhinweise müs-
sen immer befolgt werden.
1. Fahrerschutzdach
– Hochhub-Flurförderzeuge mit und ohne Fahrer - einschließlich Kommissionier-
Flurförderzeuge - müssen über ein Fahrerschutzdach verfügen, das entsprechend
den Hersteller-Anweisungen gemäß ASME B56.1-2004 hergestellt wurde.
– Das Fahrerschutzdach wurde entwickelt, um den Fahrer vor herunterfallenden Ge-
genständen zu schützen; es bietet jedoch keinen vollkommenen Schutz vor allen
erdenklichen Unfällen. Daher sollte der Bediener nicht annehmen, durch diese Si-
cherheitseinrichtungen auf fundierte Entscheidungen und Vorsicht beim Laden,
Transportieren und Stapeln etc. verzichten zu können.
– In Zusammenarbeit mit dem Hersteller kann der Betreiber die Verwendung eines
verstärkten Fahrerschutzdachs oder eines Fahrerschutzdachs mit einer kleineren
Öffnung festlegen.
– Bei der Handhabung von Lasten oberhalb des Mastes sind fundierte Entscheidun-
gen und maximale Vorsicht von entscheidender Bedeutung.
2. Ausnahmen
– Die Standardhöhe des Fahrerschutzdachs und der vertikale Freiraum unterhalb
des Fahrerschutzdachs können reduziert werden, um den Betrieb mit einem Fah-
rerschutzdach auch dann zu ermöglichen, wenn über Kopf vorhandene Hindernis-
se die Gesamthöhe des Flurförderzeugs einschränken.
Veränderungen sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch den Hersteller zu-
lässig.
Warnsysteme: Alle Flurförderzeuge müssen über eine Signalhupe, eine Pfeife, ei-
nen Gong oder andere akustische Systeme verfügen, die vom Bediener betätigt wer-
den können.
Der Betreiber muss entscheiden, ob es aufgrund der Betriebsbedingungen erforder-
lich ist, dass das Flurförderzeug über zusätzliche akustische oder optische Systeme
- wie zum Beispiel Arbeitsbeleuchtung oder Rundumblinkleuchte - verfügt und ist für
die Verwendung und Wartung dieser Systeme verantwortlich.
Der Betreiber sollte zusammen mit dem Hersteller das (die) Zeitintervall(e) für die Be-
tätigung der Warnsysteme festlegen.
Nach Bedarf müssen Verkehrszeichen, Warnsysteme und andere Sicherheitseinrich-
tungen verwendet werden, um das Personal vor dem Kontakt mit Flurförderzeugen
oder den von den Flurförderzeugen betätigten Anlagen zu warnen und zu schützen.
Dazu gehören auch Anlagen, die mit dem Flurförderzeug-System interagieren sollen.
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