– Fahren mit angehobener Last;
– Starkes Betätigen der Bremsen während der Geradeausfahrt
– Plötzliches Beschleunigen während der Rückwährtsfahrt
3. Der Fahrer sollte das Flurförderzeug nicht verlassen, wenn es seitlich oder in
Längsrichtung umkippt. Der Fahrer sollte festen Halt suchen und sich in entge-
gengesetzter Richtung zum Punkt des Aufschlags lehnen.
4. Der Fahrer sollte das Flurförderzeug nicht verlassen, wenn es von einer Lade-
brücke oder Rampe fällt. Der Fahrer sollte festen Halt suchen und sich in entge-
gengesetzter Richtung zum Punkt des Aufschlags lehnen.
– Der Betreiber muss andere und/oder zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen
treffen und spezielle Arbeitsanweisungen definieren, wenn die Umgebung eine
ernsthafte Gefahr darstellt oder hier ungewöhnliche Betriebsbedingungen
vorherrschen.
Falls vorhanden muss ein aktives Fahrerschutzsystem oder ein ähnliches System
verwendet werden. Das Fahrerschutzsystem, das Kopf- und Rumpf-Verletzungen
des Fahrers vermeiden soll, zwängt sich bei einem umkippenden Flurförderzeug zwi-
schen Flurförderzeug und Boden. Es ist jedoch nicht in der Lage, einen vollständigen
Schutz gegen potenzielle Verletzungen zu garantieren.
Sicht während der Fahrt: Der Fahrer muss in Fahrtrichtung schauen und immer ei-
nen ausreichenden Überblick über die von ihm befahrene Strecke haben. Beim
Transport von Lasten, die die Sicht des Fahrers einschränken, muss das Flurförder-
zeug so gefahren werden, dass sich die Last am Ende des Flurförderzeugs befindet.
Wenn das nicht möglich ist, muss eine zweite Person vorausgehen, um auf geeignete
Weise zu warnen.
Befahren von Steigungen oder Gefällen: Das Fahren auf abschüssigem Gelände
und Steigungen ist nur dann zulässig, wenn anerkannte Fahrspuren vorhanden sind,
wenn diese sauber und rutschfest sind und wenn die technischen Daten des Staplers
ein sicheres Fahren auf abschüssigem Gelände oder Steigungen ermöglichen. Die
Last muss bergseitig geführt werden! Auf abschüssigem oder ansteigenden Gelände
ist das Kehren, das Fahren im spitzen Winkel sowie das Parken des Flurförderzeugs
verboten. Gefälle dürfen nur mit verminderter Geschwindigkeit und bei permanenter
Bremsbereitschaft befahren werden.
4.7
Beaufsichtigung und Sicherung des Staplers
Ein angetriebenes Flurförderzeug gilt als beaufsichtigt, wenn sich der Bediener im
Umkreis von maximal 8 m/8.8 yards (25 ft) aufhält und das Flurförderzeug im Auge
behält.
Ein angetriebenes Flurförderzeug gilt als unbeaufsichtigt, wenn sich der Bediener im
Umkreis von mehr als 8 m/8.8 yards (25 ft) aufhält und das Flurförderzeug im Auge
behält oder wenn der Bediener das Flurförderzeug verlässt und es nicht mehr im
Auge behält.
Vor Verlassen des Fahrersitzes bzw. der Betriebsposition:
– Flurförderzeug nicht an Steigungen abstellen;
– Bringen Sie das Flurförderzeug vollständig zum Stillstand;
– Schalten Sie die Fahrtrichtungs-Steuerungen in die Neutralstellung;
– Senken Sie die Lastaufnahmemittel vollständig ab, sofern sie keine angehobene
E 34