Jungheinrich ETR 314 Instructions De Service page 75

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– Benutzung und Tragfähigkeit von Aufzügen;
– Andere spezielle Betriebsbedingungen und Gefahren, auf die der Bediener stoßen
könnte.
3. Betrieb des angetriebenen Flurförderzeugs, einschließlich:
– Planmäßige Inspektion vor jeder Schicht und genehmigte Verfahren zur Stilllegung
eines Flurförderzeugs, das repariert werden muss;
– Verfahren zur Handhabung von Lasten: Heben, Senken, Aufnehmen, Absetzen,
Neigen;
– Fahren mit und ohne Lasten, Durchfahren von Kurven;
– Verfahren zum Anhalten und Ausschalten;
– Andere spezielle Betriebsbedingungen für besondere Anwendungen.
4. Vorschriften zur Betriebssicherheit und deren Umsetzung in der Praxis, ein-
schließlich:
– Bestimmungen dieses Handbuchs im Abschnitt "Betrieb des Flurförderzeugs" in
diese Kapitel;
– Sonstige Regeln, Vorschriften und Verfahrensweisen, die vom Arbeitgeber speziell
für den Standort festgelegt wurden, an dem das Flurförderzeug betrieben wird.
5. Praktische Übungen, einschließlich:
– Die Übungen für den Betrieb von angetriebenen Flurförderzeugen müssen nach
Möglichkeit in einem separaten Bereich durchgeführt werden, der von anderen Ar-
beitsplätzen und Mitarbeitern abgegrenzt ist;
– Die praktischen Übungen müssen unter Aufsicht des Ausbilders durchgeführt wer-
den;
– Die praktischen Übungen müssen den tatsächlichen Betrieb aller operativen Auf-
gaben einschließlich Transport, Manövrieren, Fahren, Anhalten, Anfahren, sowie
alle anderen Aktivitäten unter den Bedingungen enthalten oder simulieren, mit de-
nen der Bediener auch während der realen Nutzung des Flurförderzeuges konfron-
tiert wird;
6. Überprüfung, ergänzende Schulung und Durchführung
– Während der Schulung sollte der Arbeitgeber die Fähigkeiten und Kenntnisse des
Bedieners in Bezug auf die Anforderungen der Vorgaben mit Hilfe von Leistungsü-
berprüfungen und mündlichen und/oder schriftlichen Tests ermitteln. Die Arbeitge-
ber sollten entsprechende Kriterien für das Bestehen bzw. Durchfallen dieser Tests
festlegen. Die Arbeitgeber können diese Überprüfungen an andere Mitarbeiter de-
legieren; sie tragen jedoch weiterhin die Verantwortung für diese Tests. Es sollten
angemessene Protokolle geführt werden.
– Bei Einführung von neuen Anlagen, Modifizierung der bestehenden Anlagen, Än-
derungen der Betriebsbedingungen oder im Falle einer nicht zufrieden stellenden
Leistung eines Bedieners sollten die Bediener eine Nachschulung erhalten.
– Der Anwender ist für die sichere Nutzung des angetriebenen Flurförderzeuges un-
ter Einhaltung der in diesen Vorgaben aufgeführten Bestimmungen verantwortlich.
NOTICE
Informationen über die Schulung von Bedienern erhalten Sie beispielsweise
bei den Herstellern von (angetriebenen) Flurförderzeugen, bei offiziellen, für
die Betriebssicherheit zuständigen Institutionen, bei den Verbänden der
Betreiber von Flurförderzeugen sowie bei Sicherheitsberatern.
E 44

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