Sicht während der Fahrt: Der Fahrer muss in Fahrtrichtung schauen und immer ei-
nen ausreichenden Überblick über die von ihm befahrene Strecke haben. Beim
Transport von Lasten, die die Sicht des Fahrers einschränken, muss das Flurförder-
zeug so gefahren werden, dass sich die Last am Ende des Flurförderzeugs befindet.
Wenn das nicht möglich ist, muss eine zweite Person vorausgehen, um auf geeignete
Weise zu warnen.
Befahren von Steigungen oder Gefällen: Das Befahren von Steigungen bzw. Ge-
fällen ist nicht gestattet.
5.6
Beaufsichtigung und Sicherung des Flurförderzeugs
Ein angetriebenes Flurförderzeug gilt als beaufsichtigt, wenn sich der Bediener im
Umkreis von maximal 8 m/8.8 yards (25 ft) aufhält und das Flurförderzeug im Auge
behält.
Ein angetriebenes Flurförderzeug gilt als unbeaufsichtigt, wenn sich der Bediener im
Umkreis von mehr als 8 m/8.8 yards (25 ft) aufhält und das Flurförderzeug im Auge
behält oder wenn der Bediener das Flurförderzeug verlässt und es nicht mehr im
Auge behält.
Vor Verlassen des Fahrersitzes bzw. der Betriebsposition:
– Flurförderzeug nicht an Steigungen abstellen;
– Bringen Sie das Flurförderzeug vollständig zum Stillstand;
– Senken Sie die Lastaufnahmemittel vollständig ab, sofern sie keine angehobene
Plattform tragen;
Folgende Maßnahmen müssen ergriffen werden, bevor das Flurförderzeug unbeauf-
sichtigt gelassen werden kann (siehe Abschnitt „Fahrzeug gesichert abstellen" im Ka-
pitel E):
– Flurförderzeug nicht an Steigungen abstellen;
– Bringen Sie das Flurförderzeug vollständig zum Stillstand;
– Senken Sie die Lastaufnahmemittel vollständig ab.
– Schaltschloss in Stellung „0" schalten und den Sicherheitsschlüssel abziehen.
– Betätigen Sie den Hauptschalter bzw. den Schalter NOT-AUS.
Der Zugang zu Brandschutzgängen, Treppenhäusern oder Feuersystemen darf nicht
versperrt werden.
E 41