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Einige Anwender haben gegebenenfalls Stabilitäts-Anforderungen für allgemeine
Anwendungen festgelegt, die sich von den Anforderungen des Herstellers gemäß
ASME B56.1-2004 unterscheiden. Der Anwender, der mit dem Hersteller zusam-
menarbeitet, muss jedoch die Vorschriften gemäß ASME B56.1-2004 Absatz 7.6 als
Richtlinie für seine eigenen, strengeren Anforderungen verwenden. Änderungen sind
ausschließlich nach schriftlicher Genehmigung der vorgeschlagenen Änderungen
oder Ergänzungen durch den Hersteller erlaubt.
Erweiterung des Lastenschutzgitters: Wenn die Art der Ladung eine Gefahr dar-
stellt, sollte der Betreiber das Fahrzeug mit einer vertikalen Erweiterung des Lasten-
schutzgitters ausstatten, das entsprechend den Anforderungen des Herstellers ge-
mäß ASME B56.1-2004 hergestellt wird.
4.4

Arbeitsumgebung

Gefahrenbereich: Als "Gefahrenbereich" wird der Bereich bezeichnet, in dem die
Personen durch die Fahrt oder die Hubbewegungen des Flurförderzeugs oder des-
sen Lastaufnahmemittel (zum Beispiel die Gabeln oder die Anbaugeräte) oder durch
die zu transportierenden Ladungen gefährdet ist. Dazu gehört auch der Bereich, in
dem fallende Lasten oder fallende bzw.. absenkende Anbaugeräte aufschlagen
könnten.
Qw W
Unbefugte
Gefahrenbereich zu verlassen. Der Fahrer muss durch ein Warnsignal darauf
hinweisen, dass sich eine Gefahrensituation für die Personen entwickeln
könnte. Das Flurförderzeug muss sofort zum Stillstand gebracht werden,
wenn die Personen nicht den Gefahrenbereich verlassen, obwohl sie dazu
aufgefordert wurden.
Der Betreiber ist für die Einstufung der Atmosphäre oder der Gefahrenbereiche ge-
mäß ANSI/NFPA 505 verantwortlich.
Die in den Gefahrenbereichen eingesetzten Flurförderzeuge sowie die dort verwen-
deten Batterien müssen über eine entsprechende Genehmigung verfügen und die
Anforderungen gemäß ANSI/NFPA 505 erfüllen.
Flurförderzeuge sowie die Einsatzgebiete müssen gemäß ANSI/NFPA 505 gekenn-
zeichnet werden.
Bremsweg (Gefälle): Beim Fahren auf einer abschüssigen Oberfläche ist der
Bremsweg länger als auf einer waagerechten Ebene. Um diesen Umstand auszuglei-
chen, müssen verschiedene Vorkehrungen getroffen werden. Hierzu gehören die fol-
genden Verfahren: Verminderung der Geschwindigkeit, Begrenzung der Lasten,
Festlegung eines ausreichenden Freiraums am Fuße des Gefälles etc.
Der Bremsweg eines Fahrzeugs richtet sich nach vielen Faktoren, zu denen der Ver-
kehr anderer Fahrzeuge und Fußgänger, der zur Verfügung stehende Freiraum so-
wie die Beschaffenheit des Bodens und die Stabilität der Last(en) gehören.
Der entscheidende Punkt ist, das ein eventuell vorhandenes Notfall-Bremssystem
das Fahrzeug zum Stillstand bringt, bevor das Fahrzeug mit einem Hindernis zusam-
men stößt.
E 46
Personen
müssen
dazu
aufgefordert
werden,
den

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