- über einen längeren Zeitraum unter ungünstigen Umgebungs-
bedingungen gelagert wurde oder
- erheblichen Transportbelastungen ausgesetzt wurde.
•
Gehen Sie vorsichtig mit dem Produkt um. Durch Stöße, Schläge
oder dem Fall aus bereits geringer Höhe wird es beschädigt.
b) Laser
•
Beim Betrieb der Lasereinrichtung ist unbedingt darauf zu achten,
dass der Laserstrahl so geführt wird, dass sich keine Person
im Projektionsbereich befindet und dass ungewollt reflektierte
Strahlen (z.B. durch reflektierende Gegenstände) nicht in den
Aufenthaltsbereich von Personen gelangen können.
•
Laserstrahlung kann gefährlich sein, wenn der Laserstrahl oder
eine Reflexion in das ungeschützte Auge gelangt. Informieren Sie
sich deshalb bevor Sie die Lasereinrichtung in Betrieb nehmen über
die gesetzlichen Bestimmungen und Vorsichtsmaßnahmen für den
Betrieb eines derartigen Lasergerätes.
•
Blicken Sie nie in den Laserstrahl und richten Sie ihn niemals auf
Personen oder Tiere. Laserstrahlung kann zu Augenverletzungen
führen.
•
Wenn Laserstrahlung ins Auge trifft, sind die Augen bewusst zu
schließen und der Kopf ist sofort aus dem Strahl zu bewegen.
•
Sollten Ihre Augen durch Laserstrahlung irritiert worden sein, führen
Sie auf keinen Fall mehr sicherheitsrelevante Tätigkeiten, wie z.B.
Arbeiten mit Maschinen, in großer Höhe oder in der Nähe von
Hochspannung aus. Führen Sie bis zum Abklingen der Irritation
auch keine Fahrzeuge mehr.
•
Richten Sie den Laserstrahl niemals auf Spiegel oder andere
reflektierende Flächen. Der unkontrolliert abgelenkte Strahl könnte
Personen oder Tiere treffen.
•
Öffnen Sie das Gerät niemals. Einstell- oder Wartungsarbeiten
dürfen nur vom ausgebildeten Fachmann, der mit den jeweiligen
Gefahren vertraut ist, durchgeführt werden. Unsachgemäß
ausgeführte Einstellarbeiten können eine gefährliche Laserstrahlung
zur Folge haben.
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