Eine Stulpe verhindert das Eindringen von Substanzen
zwischen Socken und Schutzstiefeln.
Die Sichtscheibe ist auf der Anzug-Außenseite mit einer
Antikratz-Sichtscheibe versehen.
Der Chemikalienschutzanzug ist mit einer Tasche für
Funkgeräte und einer Lasche für die Push-to-Talk-Taste
versehen. An der Tasche befindet sich die typidentische
Kennzeichnung.
Folgende Bestandteile können optional am
Chemikalienschutzanzug angebracht sein:
– Regulierventil PT 120 L oder Air-Connect:
Belüftungseinheit zum Anschließen von externen
Atemluftquellen mit und ohne Kühlsystem für das
Anzuginnere.
– D-Connect:
Halterung für zusätzliche Geräte (z. B. Wärmebildkamera,
Messgeräte, Rettungsschlaufen), die an der linken oder
rechten Hüfte befestigt werden kann.
– Schrittgurt:
zur Längenanpassung des Anzugs
– Antibeschlag-Sichtscheibe im Anzug:
verhindert, dass die Sichtscheibe beschlägt.
– Manometerhalterung unterhalb der Sichtscheibe:
zum Befestigen des Pressluftatmer-Manometers im
Sichtbereich des Schutzanzug-Trägers.
– Einsatzkennnummern:
zur einfacheren Erkennung der Einsatzteams
Eine Markierung mit einem wasserfesten Stift ist möglich,
aber nicht empfohlen.
3.1
Verwendungszweck
Der Chemikalienschutzanzug schützt gegen gasförmige,
flüssige, aerosolförmige und feste Gefahrstoffe und gegen
Infektionserreger. Er schützt außerdem vor Inkorporation von
radioaktiven Partikeln.
3.2
Einschränkung des
Verwendungszwecks
Für bestimmte Chemikalien gibt es in Abhängigkeit von
Konzentration, Aggregatzustand und
Umgebungsbedingungen Einsatzzeitbeschränkungen. Hitze
und offene Flammen meiden. Der Chemikalienschutzanzug
ist nicht zur Brandbekämpfung geeignet. Für weitere
Informationen siehe: „Technische Daten", Seite 13.
Der Chemikalienschutzanzug bietet keinen Schutz vor
Strahlung von radioaktiven Partikeln oder vor
Strahlenschäden. Der Chemikalienschutzanzug darf nicht
eingesetzt werden, wenn er beschädigt oder verschlissen ist.
3.3
Zulassungen
Der Chemikalienschutzanzug ist zugelassen nach:
– EN 943-1:2015+A1:2019 (Typ 1a)
– EN 14126:2003+AC:2005:1a-B
– EN 1073-1:2016+A1:2018:IL:Klasse 4, Nenn-Schutzfaktor
20000
(nur Dräger CPS 6900 mit Belüftungseinheit)
– EN 1073-2:2002:IL:Klasse 3, Nenn-Schutzfaktor 500
(nur Dräger CPS 6900 ohne Belüftungseinheit)
– EN 14593-1:2018
(nur Dräger CPS 6900 mit Belüftungseinheit)
– EN 14594:2018
Gebrauchsanweisung
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Dräger CPS 6900
– ISO 16 602:2007+Amd 1:2012
– SOLAS II-2, Reg. 19, consolidated edition 2004
– (EU) 2016/425
– Regulation 2016/425 on personal protective equipment,
as amended to apply in GB
Die Schutzstiefel aus Nitril sind zugelassen nach:
– EN ISO 20345:2011
– EN 15090:2012
Die Schutzstiefel aus PVC sind zugelassen nach:
– EN ISO 20345:2011
Konformitätserklärungen:
siehe www.draeger.com/product-certificates
3.4
Getestete Persönliche
Schutzausrüstung
VORSICHT
Gefahr der schweren Körperverletzung!
Wenn nicht getestete und nicht zugelassene Kombinationen
der Schutzausrüstung verwendet werden, kann es zu
schweren Körperverletzungen kommen.
► Nur die folgenden Kombinationen verwenden.
► Sollen andere Kombinationen verwendet werden, muss
der Betreiber prüfen, ob diese verwendet werden können.
3.4.1 Vollmasken
– Dräger FPS 7000
– Panorama Nova Serie
3.4.2 Masken-Helm-Kombinationen
– Dräger S-HPS
3.4.3 Pressluftatmer
– PSS 3000, PSS 4000, PSS 5000, PSS 7000, PSS
AirBoss
3.4.4 Schutzhelme
– Dräger HPS 4000
– Dräger HPS 7000
– Dräger HPS SafeGuard
3.4.5 Luftversorgungssysteme
1)
– Dräger Air-Connect
– Regulierventil PT 120 L
3.5
Typidentische Kennzeichnung
Die typidentische Kennzeichnung befindet sich auf der
Tasche im Chemikalienschutzanzug.
Achtung! Gebrauchsanweisung beach-
ten.
Kleidung zum Schutz gegen gasför-
mige, flüssige, aerosolförmige und feste
Chemikalien (gemäß EN 943-
1:2015+A1:2019, Typ 1a)
1) Nicht Bestandteil der EU-Baumusterprüfung.
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Beschreibung
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