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Sicherheit
2.1
Allgemeine Sicherheitshinweise
WARNUNG
Spannungsführende Teile
Bei Tätigkeiten an elektrischen Leitungen und Anschlüssen Folgendes beachten.
Für alle Anschlüsse und Installations-Arbeiten an der Anlage gelten nationale Vorschriften zur elektrischen
Sicherheit.
Die Anlage muss über eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit einem Bemessungsfehlerstrom von nicht
mehr als 30mA versorgt werden.
WARNUNG
Gefahr durch Überspannung!
Anlage nur in Gebäuden betreiben, in denen ein Überspannungsableiter (z. B. Überspannungsschutzeinrichtung
Typ 2 nach VDE) installiert ist. Störspannung kann elektrische Komponenten stark beschädigen und zu einem
Ausfall der Anlage führen.
VORSICHT
Heiße Oberflächen!
Der Antriebsmotor kann während des Betriebes eine hohe Temperatur entwickeln.
Schutzhandschuhe tragen.
VORSICHT
Rutschgefahr durch fetthaltige Flüssigkeit. Bei Reinigung oder Entsorgung kann fetthaltige Flüssigkeit den
Boden benetzen.
► Ausgetretene Flüssigkeit beseitigen, geeignetes Schuhwerk tragen.
WARNUNG
Der Behälter des Abscheiders muss zu Montage- oder Wartungszwecken nicht betreten werden.
Bei der Montage, Kontrolle und Wartung ist bei Bedarf die Verwendung einer zertifizierten und zugelassenen Steig-
hilfe (z. B. Leiter oder Tritt) notwendig.
Sollte das Betreten des Behälters aus unvorhergesehenen Gründen doch erforderlich sein, sind alle Sicherheits-
maßnahmen für den Einstieg in Behälter zu beachten (u. a. Freimessen und ggf. Zwangsbelüften des Behälters).
Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung!
Bei Einbau, Wartung und Entsorgung an der Anlage stets Schutzausrüstung verwenden.
Schutzkleidung
Schutzhandschuhe
Sicherheitsschuhe
Gesichtsschutz
Betriebs- und Wartungsanleitungen müssen am Produkt verfügbar gehalten werden.
ACHTUNG
Unsachgemäße Reinigung
Kunststoff-Bauteile können beschädigt oder brüchig werden
Kunststoff-Bauteile ausschließlich mit Wasser und pH-neutralem Reinigungsmittel reinigen.
2.2
Personal - Qualifikation
Für den Betrieb der Anlage gelten die jeweils gültige Betriebssicherheitsverordnung und die Gefahrstoffverordnung oder
nationale Entsprechungen.
Der Betreiber der Anlage ist dazu verpflichtet:
eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen,
entsprechende Gefährdungszonen zu ermitteln und auszuweisen,
Sicherheitsunterweisungen durchzuführen,
gegen die Benutzung durch Unbefugte zu sichern.
Person
1)
Betreiber
1) Bedienung und Montage dürfen nur durch Personen erfolgen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
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freigegebene Tätigkeiten an KESSEL-Anlagen
Sichtprüfung
Einbau- und Betriebsanleitung
016-673