Motor läuft nicht
Grasauswurf ist unsauber
16 Garantiebedingungen –
Scheppach 20V IXES Serie
Revisionsdatum 25.04.2024
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
unsere Produkte unterliegen einer strengen Qualitätskont-
rolle. Sollte ein Produkt dennoch nicht einwandfrei funkti-
onieren, bedauern wir dies sehr und bitten Sie, sich an
unseren Servicedienst unter der unten angegebenen Ad-
resse zu wenden. Gerne stehen wir Ihnen auch telefo-
nisch über die Servicerufnummer zur Verfügung. Die
nachfolgenden Hinweise sollen Ihnen für eine problemlo-
se Bearbeitung und Regulierung im Schadensfall dienen.
Für die Geltendmachung von Garantieansprüchen gilt
folgendes:
1. Diese Garantiebedingungen regeln unsere zusätzli-
chen Hersteller-Garantieleistungen für Käufer (private
Endverbraucher) von neuen Produkten. Die gesetzli-
chen Gewährleistungsansprüche werden von dieser
Garantie nicht berührt. Für diese ist der Händler zu-
ständig, bei dem Sie das Produkt erworben haben.
2. Die Garantieleistung erstreckt sich ausschließlich auf
Mängel an einem von Ihnen erworbenen neuen Pro-
dukt, die auf einem Material- oder Herstellungsfehler
beruhen. Treten während des Garantiezeitraums Mate-
rial- oder Herstellungsfehler auf, so gewährt der Her-
steller als Garantiegeber im Rahmen dieser Garantie
eine der nachfolgenden Leistungen nach seiner Wahl:
– Kostenfreie Reparatur der Ware
– Kostenfreier Austausch der Ware gegen einen
gleichwertigen Artikel (ggf. auch Austausch mit ei-
nem Nachfolgemodell, sofern die ursprüngliche
Ware nicht mehr verfügbar ist).
Ersetzte Produkte oder Teile gehen in unser Eigentum
über. Bitte beachten Sie, dass unsere Produkte be-
stimmungsgemäß nicht für den gewerblichen, hand-
werklichen oder beruflichen Einsatz konstruiert wur-
den. Ein Garantiefall kommt daher nicht zustande,
wenn das Produkt innerhalb der Garantiezeit in Ge-
werbe-, Handwerks- oder Industriebetrieben verwen-
det wurde oder einer gleichzusetzenden Beanspru-
chung ausgesetzt war.
3. Von unseren Garantieleistungen ausgenommen
sind:
– Schäden am Produkt, die durch Nichtbeachtung
der Montageanleitung, nicht fachgerechte Installa-
tion, Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung
(z.B. Anschluss an eine falsche Netzspannung
oder Stromart) bzw. der Wartungs- und Sicher-
heitsbestimmungen oder durch Einsatz des Pro-
duktes unter ungeeigneten Umweltbedingungen
sowie durch mangelnde Pflege und Wartung ent-
standen sind.
– Schäden am Produkt, die durch missbräuchliche
oder unsachgemäße Anwendungen (wie z.B. Über-
lastung des Produktes oder Verwendung von nicht
zugelassenen Werkzeugen bzw. Zubehör),
16 | DE
Sicherheitsbügel nicht gezogen
Motor defekt
Messer abgenutzt
Grasfangsack verstopft
www.scheppach.com
Sicherheitsbügel ziehen
Autorisierten Kundendienst aufsuchen
Messer austauschen
Grasfangsack ausleeren oder Verstopfung lösen
Eindringen von Fremdkörpern in das Produkt (wie
z.B. Sand, Steine oder Staub), Transportschäden,
Gewaltanwendung oder Fremdeinwirkungen (wie z.
B. Schäden durch Herunterfallen) entstanden sind.
– Schäden am Produkt oder an Teilen des Produk-
tes, die auf einen bestimmungsgemäßen, üblichen
(betriebsbedingten) oder sonstigen natürlichen
Verschleiß zurückzuführen sind sowie Schäden
und/oder Abnutzung von Verschleißteilen.
– Mängel am Produkt, die durch Verwendung von
Zubehör-, Ergänzungs- oder Ersatzteilen verur-
sacht wurden, die keine Originalteile sind oder
nicht bestimmungsgemäß verwendet werden.
– Produkte, an denen Veränderungen oder Modifi-
kationen vorgenommen wurden.
– Geringfügige Abweichungen von der Soll-Beschaf-
fenheit, die für Wert und Gebrauchstauglichkeit
des Produkts unerheblich sind.
– Produkte an denen eigenmächtig Reparaturen
oder Reparaturen, insbesondere durch einen nicht
autorisierten Dritten, vorgenommen wurden.
– Wenn die Kennzeichnung am Produkt bzw. die
Identifikationsinformationen des Produktes (Ma-
schinenaufkleber) fehlen oder unlesbar sind.
– Produkte, die eine starke Verschmutzung aufweisen
und daher vom Servicepersonal abgelehnt werden.
– Schadensersatzansprüche sowie Folgeschäden
sind von dieser Garantieleistung generell ausge-
schlossen.
4. Die Garantiezeit beträgt regulär 5 Jahre (12 Monate
bei Batterien / Akkus) und beginnt mit dem Kaufdatum
des Produktes. Maßgeblich ist das Datum auf dem Ori-
ginal-Kaufbeleg. Garantieansprüche müssen jeweils
nach Kenntniserlangung unverzüglich erhoben werden.
Die Geltendmachung von Garantieansprüchen nach
Ablauf der Garantiezeit ist ausgeschlossen. Die Repa-
ratur oder der Austausch des Produktes führt weder zu
einer Verlängerung der Garantiezeit noch wird eine
neue Garantiezeit durch diese Leistung für das Produkt
oder für etwaige eingebaute Ersatzteile in Gang ge-
setzt. Dies gilt auch bei Einsatz eines Vor-Ort-Services.
Eine Inanspruchnahme der Garantieleistung setzt vor-
aus, dass dem Hersteller als Garantiegeber auf dessen
Verlangen hin die Prüfung des Garantiefalls durch Ein-
schicken der Ware ermöglicht wird. Es ist darauf zu
achten, dass Beschädigungen auf dem Transportwerg
durch eine entsprechende Verpackung vermieden wer-
den. Das betroffene Produkt ist in gesäubertem Zu-
stand zusammen mit einer Kopie des Kaufbelegs, -
hierin enthalten die Angaben zum Kaufdatum und der
Produktbezeichnung - der Kundendienststelle vorzule-
gen bzw. einzusenden. Wird ein Produkt unvollständig,
ohne den kompletten Lieferumfang eingesendet, wird
das fehlende Zubehör wertmäßig in Anrechnung / Ab-
zug gebracht, falls das Produkt ausgetauscht wird oder
eine Rückerstattung erfolgt.