Sicherheitstechnische Kontrollen
Um einen einwandfreien Betrieb sicherzustellen, ist das Gerät regel-
mäßig einer sicherheitstechnischen Kontrolle zu unterziehen.
Die sicherheitstechnischen Kontrollen sind jährlich vom Hersteller oder
dessen autorisierten Sachkundigen auszuführen und im Gerätebuch zu
protokollieren.
Diese Kontrolle muss auch durchgeführt werden, wenn das Gerät
länger als ein Jahr nicht in Betrieb war.
Folgende Punkte unterliegen der Kontrolle bzw. sind auszuführen:
Maßnahme
Ausführung
Elektrische Sicherheit
Schutzleiterwiderstand mit Netzkabel: RPE < 0,2 Ohm.
Messpunkte am Gerät sind alle leitfähigen Teile, die im
Fehlerfall berührungsgefährliche Spannung annehmen
können.
Erdableitstrom: Der nur im Betrieb zu ermittelnde
Erdableitstrom ist über ein handelsübliches Messmittel
zu messen (Messhinweise beachten!).
Nach IEC 60601-1: ≤ 0,5 mA oder (nur in Deutschland)
Ersatzgeräteableitstrom nach DIN VDE 0751: ≤ 1 mA.
Sichtprüfung
Sicherheitsprüfung
Fußschalter, Handschalter
Sicherheitsabschaltung bei abweichender Energie
Fernsteuerkontakt (Interlock)
Schwellwerte für Pulsmodi 1, 2, 3
optischer Durchbruch in Luft
Funktionstest
Abnahmeprotokoll
Überprüfung der Laserjustierung Therapielaser zu
erstellen
Spaltlampe.
Überprüfung der Justierung Zielstrahl zu
Therapielaserstrahl.
Überprüfung des internen Energiemessers.
Reinigung der Spaltlampenoptik
Gerät betriebsbereit fertig stellen und an den Benutzer übergeben.
Hinweis für VISULAS YAG III Combi:
Sicherheitsprüfung
Sichtprüfung Arztschutzfilter
Sicherheitsabschaltung bei abweichender Energie und
Leistung
Abnahmeprotokoll
Überprüfung der Leistung von Zielstrahl und Therapielaser
erstellen
nach dem Applikator
000000-1354-664 VISULAS YAG III 15.08.2005
Wartung, Sonstiges
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