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Lasersicherheit

Sicherheitsvorkehrungen für den Laserbereich
Dieses Gerät ist eine Lasereinrichtung der Klasse 4. Deshalb muss der
Betreiber Sicherheitsvorkehrungen treffen, um mögliche Gefahren ab-
zuwenden. Es gelten die nationalen und internationalen Vorschriften.
Wir weisen hier auf einige wichtige Punkte dieser Vorschriften hin:
Der Laserbereich ist der Bereich, in welchem die Werte für die
maximal zulässige Bestrahlung (MZB) überschritten werden können.
Dabei ist die Möglichkeit einer unbeabsichtigten Ablenkung des
Laserstrahls zu berücksichtigen.
Der Laserbereich ist möglichst klein zu halten, durch geeignete
Abschirmungen zu begrenzen und gegen Betreten von Nicht-
befugten zu sichern. Die Anzahl der im Laserbereich befindlichen
Personen ist auf das Notwendigste zu beschränken. Ohne geeignete
Abschirmungen gilt das gesamte Behandlungszimmer als Laser-
bereich.
Der Zugang zum Laserbereich muss mit Warnschildern versehen
sein.
Am Zugang zum Laserbereich muss eine Warnleuchte installiert sein,
die den Laserbetrieb anzeigt.
Der Laserbereich muss während des Laserbetriebes abgegrenzt und
gekennzeichnet sein. Ein Fernsteuerkontakt (Interlock) kann ange-
schlossen werden. Dieser schaltet den Laser automatisch ab, wenn
der Laserbereich betreten wird. Weitere Schutzvorkehrungen klären
Sie mit den örtlichen Behörden bzw. dem Laserschutzbeauftragten.
Innerhalb des Laserbereiches sollten alle Objekte einschließlich
Fußboden diffus reflektierende Oberflächen haben oder mit diffus
reflektierendem Material abgedeckt sein.
Innerhalb des Laserbereiches dürfen sich nur der zu behandelnde
Patient und unterwiesene Personen aufhalten. Bei Laserbetrieb
müssen diese Personen eine geeignete Laserschutzbrille tragen.
Personen, die im Laserbereich arbeiten, müssen mindestens einmal
jährlich über Sicherheitsbestimmungen und -vorkehrungen infor-
miert und in der Bedienung des Gerätes unterwiesen werden. Diese
Unterweisung, unter Auflistung der teilnehmenden Personen, muss
in schriftlicher Form festgehalten werden.
000000-1354-664 VISULAS YAG III 15.08.2005
Gerätesicherheit
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