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Gerätesicherheit
Sicherheitsbeauftragter
Der Betreiber und der Sicherheitsbeauftragte sind verantwortlich für die
Durchführung aller Sicherheitsmaßnahmen, so dass Patient, behan-
delnder Arzt und anwesende Personen während des Laserbetriebes
nicht gefährdet werden können. Hierzu ist in Deutschland die BGV B2
zu beachten. In anderen Ländern gelten die nationalen Bestimmungen.
Der Sicherheitsbeauftragte, den der Betreiber schriftlich ernennt, ist
verantwortlich für:
Durchführung der Sicherheitsmaßnahmen.
Einweisung aller Beteiligten in die Sicherheitsmaßnahmen und die
richtige Bedienung des Gerätes.
Kennzeichnung des Laserbereiches.
Überprüfung der Warnsignale und -vorrichtungen.
Richtige therapeutische Anwendung des Gerätes.
Sichere Verwahrung des Geräteschlüssels.
Sichere Verwahrung des Lasergerätes.
Richtigen Anschluss des Gerätes bei Standortwechsel.
Korrekte Führung des Gerätebuches bzw. der Gerätekarte.
Laserschutzbrillen
Alle Personen, die sich während der Operation im Laserbereich
aufhalten, müssen Laserschutzbrillen tragen. Das nicht behandelte
Auge des Patienten muss gleichfalls entsprechend geschützt
werden.
Ausnahme:
Bei Betrachtung der zu behandelnden Fläche durch die Laserspalt-
lampe von Carl Zeiss Meditec benötigt der Therapeut keine Schutz-
brille.
Der Betreiber des Lasergerätes ist verantwortlich für die Bereit-
stellung der richtigen Laserschutzbrillen. Die Schutzbrillen müssen
für die Laserwellenlänge sowie für die Art und Intensität der
Laserstrahlung (in Europa gemäß DIN EN 207) zugelassen sein.
VISULAS YAG III:
Hinweis für VISULAS YAG III Combi:
Laserschutzbrille für den Betrieb im Kombi-Modus mit
dem VISULAS 532s:
IR 1064 L5
D 450 ... 532 L5
000000-1354-664 VISULAS YAG III 15.08.2005