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Angelo Po FX 201 E3 Manuel D'utilisation Et D'installation page 133

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– Kein Druckwasser auf die äußeren und inneren Teile des Geräts (mit Ausnahme des
Garraums) richten, um Schäden vor allem an den elektrischen und elektronischen
Komponenten zu vermeiden.
– Keine entzündlichen Gegenstände oder Materialien in der Nähe des Geräts
aufbewahren.
– Keine Bleche mit Flüssigkeiten oder Speisen, die sich beim Garen verflüssigen
können, in Einsatzebenen des Ofens schieben, die nicht die Sichtkontrolle des Inhalts
der Bleche erlauben, da andernfalls die Gefahr von Verbrühungen beim
Herausnehmen der Bleche besteht.
SICHERHEITSHINWEISE ZUR ELEKTRISCHEN AUSRÜSTUNG
– Die elektrische Ausrüstung wurde nach Maßgabe der geltenden einschlägigen Be-
stimmungen projektiert und konstruiert. Die Bestimmungen ziehen die Betriebsbedin-
gungen auf Grundlage der jeweiligen Umgebung in Betracht.
– Die Liste führt die Bedingungen auf, die für den ordnungsgemäßen Betrieb der elek-
trischen Ausrüstung erfüllt sein müssen.
- Die Umgebungstemperatur muss zwischen 5°C und 40°C betragen.
- Die relative Feuchte muss zwischen 50% (bei 40°C) und 90% (bei 20°C) betragen.
- Die Installationsumgebung darf keine Quelle elektromagnetischer Störungen und
Strahlungen (Röntgenstrahlen, Laserstrahlen usw.) sein.
- Die Umgebung darf keine Bereiche mit Konzentrationen explosionsfähiger Gase
oder Stäube und/oder mit Brandgefahr aufweisen.
- Die zur Produktionstätigkeit und zur Wartung verwendeten Produkte und
Materialien dürfen keine kontaminierenden und korrosiven Stoffe (Säuren,
chemische Substanzen, Salze usw.) enthalten und dürfen nicht mit den
elektrischen Komponenten in Kontakt kommen und/oder in sie eindringen.
- Während des Transports und der Lagerung muss die Umgebungstemperatur
zwischen -25°C und 55°C betragen. Die elektrische Ausrüstung darf jedoch
Temperaturen bis 70°C ausgesetzt werden, sofern dies nicht über einen Zeitraum
von mehr als 24 Stunden geschieht.
Sollten eine oder mehrere der genannten, für den ordnungsgemäßen Betrieb der
elektrischen Ausrüstung unabdingbaren Bedingungen nicht erfüllt werden können,
müssen schon bei der Vertragsverhandlung die zur Schaffung der geeigneten
Voraussetzungen erforderlichen zusätzlichen Maßnahmen vereinbart werden (z.B.
Verwendung spezieller elektrischer Komponenten, Installation von Klimageräten usw.).
SICHERHEITSHINWEISE ZUR UMWELTBELASTUNG
– Alle Betriebe müssen den Einfluss, den ihre Tätigkeiten (Produkte, Dienstleistungen
usw.) auf die Umwelt haben, durch geeignete Verfahren bestimmen und steuern.
– Die Verfahren zur Bestimmung der signifikanten Auswirkungen auf die Umwelt
müssen die nachstehenden Faktoren berücksichtigen:
- Emissionen in die Atmosphäre
- Abwässer
- Abfallwirtschaft
- Bodenverunreinigung
- Nutzung der Rohstoffe und natürlichen Ressourcen
- Ortsgebundene Probleme in Hinblick auf die Umweltbelastung
Zu diesem Zweck gibt der Hersteller einige Hinweise, die von jedem, der zur Interak-
tion mit dem Gerät während seines vorgesehenen Lebenszyklus berechtigt ist, beach-
tet werden müssen, um die Umweltbelastung auf ein Minimum zu reduzieren.
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