2 Produktbeschreibung
2.5 Hinweise zum Akku
Der Ladezustand des Akkus wird über die entsprechende LED Statusanzeige
angezeigt (Erklärung s. Kapitel 3.3.1).
Vor der ersten Inbetriebnahme des Sekretsaugers Allegra M30 wird
dringend empfohlen, den Akku vollständig aufzuladen und dies nach den ersten
Anwendungen zu wiederholen.
Der Sekretsauger Allegra M30 ist mit einem Lithium-Ionen-Akku ausge-
stattet, welcher im Gegensatz zu herkömmlichen Akkutypen über eine geringe
Selbstentladung verfügt.
Lithium-Ionen-Akkus besitzen keinen Memory-Effekt. Sie können und sollten da-
her nach erfolgter Initialladung jederzeit nachgeladen werden. Lediglich häufiges
Kurzladen sollte vermieden werden. Die typische Betriebslebensdauer des Akkus
beträgt ca. 500 Ladezyklen, anschließend sind noch ca. 70% der ursprünglichen
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Kapazität vorhanden.
Der Akku des Sekretsaugers Allegra M30 ist durch Schutzmaßnahmen
gegen Tiefenentladung geschützt, dennoch sind obige Hinweise zum Laden zu
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beachten. Der Akku ist des Weiteren vor Überhitzung beim Laden geschützt.
Sollte die Akkutemperatur während des Ladens durch nicht bestimmungsge-
mäße Umgebungsbedingungen überschritten werden, so wird die Ladung zur
Abkühlung zeitweilig unterbrochen. Diese Maßnahme dient der Sicherheit und
Schonung des Akkus.
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2.6 Gewährleistung
Die Dauer der Gewährleistung für den Sekretsauger Allegra M30
beträgt 2 Jahre. Sie wird durch ausgeführte Gewährleistungsarbeiten weder
verlängert, noch erneuert.
Die Dauer der Gewährleistung für den Akku beträgt 6 Monate.
Verschleißteile sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Die Löwenstein Medical GmbH & Co. KG ist für die Auswirkungen auf Sicher-
heit, Zuverlässigkeit und spezifizierte Leistungsfähigkeit nur verantwortlich, wenn:
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WARNUNG:
Eine Änderung des ME-Gerätes ist nicht erlaubt.
original Zubehör- und Ersatzteile benutzt werden,
Wartung und Reparatur von durch die
Löwenstein Medical GmbH & Co. KG autorisiertem Fachpersonal oder von
der Löwenstein Medical GmbH & Co. KG selbst durchgeführt werden,
der Sekretsauger Allegra M30 in Übereinstimmung mit der
Gebrauchsanweisung und nicht entgegen seiner Zweckbestimmung
verwendet und betrieben wird.
Jegliche Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn:
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das Gerät von Unbefugten geöffnet wird,
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das Sicherheitssiegel entfernt/beschädigt ist,
•
Reparaturen von Unbefugten durchgeführt werden,
•
Änderungen am Gerät vorgenommen werden,
da in diesen Fällen die Basissicherheit des Gerätes nicht mehr gewähr-
leistet werden kann und Funktionseinschränkungen auftreten können.