MonoControl
rosserieteilen) sowie Anfahrtskosten des autorisierten Servicepartners
oder Herstellers können nicht als Garantieleistung anerkannt werden�
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche
des Verbrauchers oder Dritter, sind ausgeschlossen� Die Vorschriften
des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt�
Die geltenden gesetzlichen Sachmängelansprüche des Verbrauchers
gegenüber dem Verkäufer im jeweiligen Erwerbsland bleiben durch
die freiwillige Garantie des Herstellers unberührt� In einzelnen Ländern
kann es Garantien geben, die durch die jeweiligen Fachhändler (Ver-
tragshändler, Truma Partner) ausgesprochen werden� Diese kann der
Verbraucher direkt über seinen Fachhändler, bei dem er das Gerät ge-
kauft hat, abwickeln� Es gelten die Garantiebedingungen des Landes,
in dem der Ersterwerb des Gerätes durch den Verbraucher erfolgt ist�
Ausschluss der Garantie
Der Garantieanspruch besteht nicht:
infolge unsachgemäßer, ungeeigneter, fehlerhafter, nachlässiger
•
oder nichtbestimmungsgemäßer Verwendung des Geräts,
infolge unsachgemäßer Installation, Montage oder Inbetriebnah-
•
me entgegen der Gebrauchs- und Einbauanleitung,
infolge unsachgemäßem Betrieb oder Bedienung entgegen der
•
Gebrauchs- und Einbauanleitung, insbesondere bei Missachtung
von Wartungs-, Pflege- und Warnhinweisen,
wenn Installationen, Reparaturen oder Eingriffe von nicht autori-
•
sierten Partnern durchgeführt werden,
für Verbrauchsmaterialien, Verschleißteile und bei natürlicher
•
Abnutzung, wenn das Gerät mit Ersatz-, Ergänzungs- oder Zu-
behörteilen versehen wird, die keine Originalteile des Herstellers
sind oder vom Hersteller nicht freigegeben worden sind� Dies
gilt insbesondere im Fall einer vernetzten Steuerung des Geräts,
wenn die Steuergeräte und Software nicht von Truma freigegeben
wurden oder wenn das Truma Steuergerät (z�B� Truma CP plus,
50020-00982 ∙ 00 ∙ 08/2022
Garantie
DE
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