Tractel travsafe PA Manuel D'installation, D'emploi Et D'entretien page 30

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werden, die die Wiederinbetriebnahme des
Systems schriftlich genehmigen muss. Vor
jeder Benutzung ist eine Sichtkontrolle emp-
fehlenswert.
5. Jede Änderung oder Ergänzung der Aus-
rüstung kann nur mit vorheriger schriftlicher
Genehmigung von TRACTEL erfolgen. Die
Ausrüstung sollte immer in der Originalverpa-
ckung transportiert und gelagert werden.
6. Niemals eine Anschlageinrichtung mit Auf-
DE
fanggerät verwenden, deren letzte regelmäßi-
ge Prüfung länger als 12 Monate zurückliegt
oder die einen Absturz aufgefangen hat. Es
kann erst wieder nach einer erneuten regel-
mäßigen Prüfung durch einen zugelassenen
Sachkundigen benutzt werden, der die Be-
nutzung schriftlich genehmigt. Ohne diese
Prüfungen und Genehmigungen muss die
Anschlageinrichtung mit Auffanggerät ausge-
mustert und vernichtet werden.
7. Die max. Betriebslast der Anschlageinrich-
tung mit Auffanggerät beträgt 150 kg pro
Benutzer.
8. Wenn das Gewicht jedes Benutzers zuzüglich
des Gewichtes seiner Ausrüstung und seines
Werkzeugs zwischen 100 kg und 150 kg liegt,
muss unbedingt sichergestellt werden, dass
das Gesamtgewicht (Benutzer + Ausrüstung
+ Werkzeug) die maximale Betriebslast der
einzelnen Elemente nicht überschreitet, aus
denen das Auffangsystem besteht.
9. Verbindungsmittel sind für einen Betrieb auf
der Baustelle, im Freien und für einen Tem-
peraturbereich von -35°C bis +60°C geeignet.
Jeden Kontakt mit Chemikalien vermeiden.
10. Wenn Sie diese Ausrüstung einer angestell-
ten Person oder einem anderen Benutzer
anvertrauen müssen, müssen Sie die gelten-
den Arbeitsschutzbestimmungen einhalten.
11. Der Benutzer muss beim Betrieb dieser Aus-
rüstung in ausgezeichneter körperlicher und
psychischer Verfassung sein. Im Zweifelsfall
den Hausarzt bzw. Betriebsarzt konsultieren.
Für schwangere Frauen verboten.
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12. Die Ausrüstung darf niemals über ihre Gren-
zen hinaus oder in Situationen benutzt wer-
den, für die sie nicht vorgesehen ist: siehe
„4. Funktionsweise und Beschreibung".
13. Wenn die Anschlageinrichtung für das
Auffangen des Absturzes des Benutzers
vorgesehen ist, muss der Benutzer ein Auf-
fangsystem nach Norm EN 363 benutzen.
Dieses System muss eine Auffangkraft von
weniger als 6 kN garantieren. Wenn die
Anschlageinrichtung ausschließlich zur Be-
grenzung der Bewegung des Benutzers auf
den Bereich außerhalb der Gefahrenzonen
eingesetzt wird, kann sich der Benutzer
mit einem Verbindungsmittel ohne Auffang-
system nach Norm EN 363 anschlagen. In
diesem Fall spricht man von einer Anschlag-
einrichtung "zur Arbeitsplatzpositionierung".
14. Die Installation der Anschlageinrichtung
muss mit geeigneten Mitteln und unter si-
cheren Bedingungen erfolgen, wobei die
Absturzgefahr für den Installateur aufgrund
der Standortkonfiguration völlig vermieden
werden muss.
15. Der Sicherheitsbeauftragte der Anschlag-
einrichtung muss die ständige Übereinstim-
mung der Anschlageinrichtung und der damit
verbundenen PSA mit den Sicherheitsvor-
schriften und den geltenden Bestimmungen
und Normen prüfen und garantieren. Er
muss die Kompatibilität der verbundenen
PSA untereinander und hinsichtlich der An-
schlageinrichtung sicherstellen.
16. Vor der Benutzung eines Auffangsystems
nach EN 363 muss der Benutzer sicherstel-
len, dass alle Bestandteile in einwandfreiem
Betriebszustand sind. Beim Anschlagen und
bei der Benutzung dürfen die Sicherheits-
funktionen nicht beeinträchtigt werden.
17. In einem Auffangsystem ist es von entschei-
dender Bedeutung, vor jeder Benutzung
den Freiraum zur Aufprallfläche unter dem
Arbeitsplatz des Benutzers zu prüfen, so
dass er beim Absturz weder auf den Boden
prallen noch auf Hindernisse stoßen kann.

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