7 WARTUNG - ABFÄLLE - MATERIALENTSORGUNG
Die Wartung darf nicht mit den zugelassenen und im Handbuch beschriebenen Reinigungsvorgängen verwe-
chselt werden. Aufgrund des vorstehend erläuterten Sachverhalts kann die Wartung nur von qualifiziertem
Personal im Erwachsenenalter gemäß dem örtlichen, gesetzlichen Kompendium ausgeführt werden.
Sämtliche Wartungs- und Reparatureingriffe haben bei ausgeschaltetem Schnellkühler nach Unterbre-
chung der Spannungsversorgung von Schnellkühler und externer Kondensationseinheit zu erfolgen.
Diese Arbeiten dürfen ausschließlich von autorisiertem oder Fachpersonal durchgeführt werden.
ACHTUNG
Reinigungsarbeiten und Pflege sind in Kapitel „REINIGUNG" beschrieben.
7.1 REGELMÄSSIGE KONTROLLEN
Lassen Sie regelmäßig (mindestens einmal im Jahr) den Betriebs des Schnellkühlers von Fachpersonal über-
prüfen, wobei besonders auf Folgendes zu achten ist:
•
auf die einwandfreie Funktion der Kondensatabführung.
•
auf die Dichtigkeit des Kältemittelkreises und die einwandfreie Funktion der Kühlanlage.
•
auf die Wartungssicherheit der elektrischen Anlage.
•
auf das hermetische Schließen von Türdichtungen und Tür.
•
auf die Reinigung der Kondensationseinheit.
7.2 AUSTAUSCH DES MOTORLÜFTERS
Zum Austausch des Motorlüfters bei den damit ausgestatteten Schnellkühlern sollten Sie die Spannungsversor-
gung unterbrechen, am Typenschild die technischen Daten von Leistung, Spannung und Frequenz überprüfen und
einen gleichwertigen neuen Motorlüfter einbauen.
7.3 AUSTAUSCH DES VERDICHTERS / Wechsel des Kältemittels
Bei Beschädigung bzw. Austausch des Verdichters sollten Sie das Kältemittel und das Öl sammeln und umwelt-
gerecht entsorgen.
7.4 MATERIALENTSORGUNG UND ABFÄLLE
ACHTUNG
Informieren Sie sich über die in Ihrem Gebiet zuständigen Entsorgungs- und/oder Wertstoffstellen.
Schnellühler | Betriebs-und Wartungsanleitung | DE
Die elektrischen und elektronischen Geräteteile wie Lampen, elektronische Steuerung,
Schalter, Elektromotoren, Verdichter und anderes Elektromaterial im Allgemeinen müs-
sen von Siedlungsabfällen getrennt nach den im jeweiligen Anwendungsland geltenden
Vorschriften entsorgt bzw. recycelt werden. Sämtliche Werkstoffe des Produkts, u.z.:
•
Blech, Kupfer und Aluminium, Kunststoff und Gummi, Glas, Teile
aus geschäumtem Polyurethan oder sonstigem Material.
•
Kältemittel und -öl (in geeigneten Fässern lagern und nicht in die Kanalisation lei-
tenmüssen darüber hinaus nach den einschlägigen Vorschriften recycelt bzw. entsorgt werden.
Wir weisen darauf hin, dass die gesetzeswidrige Entsorgung des Produkts durch den An-
wender mit den lt. geltender Norm vorgesehenen administrativen Strafen geahndet wird.
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