von bleihaltigen Farben kann zu
Vergiftungen führen.
− Ob die Farbe Blei enthält, kann durch
einen Spezialtest oder durch einen
gewerblichen Malerbetrieb festgestellt
werden. Bei Zweifel sollten Sie eine
spezielle Staubmaske gegen bleihalti-
gen Feinstaub verwenden. Fragen Sie
dazu eine Fachkraft.
− Beim Schleifen von bleihaltigen
Anstrichen, einigen Holzarten und
Metallen können schädliche oder gif-
tige Stäube entstehen. Die Berührung
oder das Einatmen des Staubes kann
eine Gefährdung für die Bedienperson
oder in der Nähe befindliche Personen
darstellen. Schützen Sie sich und in
der Nähe befindliche Personen vor
Berührung oder dem Einatmen dieser
Stäube durch die Verwendung geeig-
neter persönlicher Schutzausrüstung.
Normale Staubmasken sind nicht
sicher.
− Lassen Sie Kinder und Schwangere
den Raum und den Arbeitsplatz, in
dem geschliffen wird, nicht betreten.
− Unterlassen Sie Essen, Trinken und
Rauchen während der Arbeit. Reinigen
Sie Ihre Hände, bevor Sie essen, trin-
ken oder rauchen. Lassen Sie kein
Essen oder Getränke offen stehen,
da die Gefahr der Staubablagerung
besteht.
− Reinigen Sie nach dem Schleifen die
Oberflächen des Arbeitsbereiches
sorgfältig.
Sicherheitshinweise für die
Staubabsaugung
Stäube von Materialien mit bleihaltigem
Anstrich, einigen Holzarten, Mineralien
und Metall können gesundheitsschäd-
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lich sein. Berühren oder Einatmen der
Stäube kann allergische Reaktionen
und/oder Atemwegserkrankungen des
Benutzers oder in der Nähe befindli-
cher Personen hervorrufen. Bestimmte
Stäube wie Eichen- oder Buchenstaub
gelten als krebserregend, beson-
ders in Verbindung mit Zusatzstoffen
zur Holzbehandlung (Chromat,
Holzschutzmittel).
− Verwenden Sie beim Absaugen von
besonders gesundheitsgefährden-
den, krebserregenden oder trockenen
Stäuben einen Spezialsauger.
− Sorgen Sie für eine gute Belüftung des
Arbeitsplatzes.
− Tragen Sie bei Arbeiten mit Staubent-
wicklung eine Staubmaske mit Filter-
klasse P2. Ist das Multiwerkzeug mit
einem Anschluss von Staubabsaug-
und/oder Staubauffangeinrichtungen
ausgestattet, schließen Sie die Staub-
absaugeinrichtung an.
− Beachten Sie in Ihrem Land gültige
Vorschriften für die zu bearbeitenden
Materialien.
− Seien Sie bei der Staubentsorgung
besonders vorsichtig, da manche
Materialien in Staubform explosiv sein
können. Werfen Sie Schleifstaub nicht
ins Feuer. Mischungen von Staubpa-
rtikeln mit Öl oder Wasser können sich
mit der Zeit selbst entzünden.
Sicherheitsmaßnahme für den
Brandschutz
− Halten Sie einen Feuerlöscher bereit.
Für Holz- und Papierbrände: Pulver-
Feuerlöscher (Brandklasse ABC) oder
Schaum-Feuerlöscher (Brandklasse
AB).
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