Bestimmungsgemässe Verwendung - Mafell ZAF 200/Vario Notice D'emploi

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und das Werkzeug durch die automatische Bremse
in ca. 3 Sekunden stillgesetzt.
3. Sicherung der Werkstück-Zuführöffnung:
Anpassung der Zuführöffnung an die jeweiligen
Werkstückabmessungen durch je einen waagerecht
und senkrecht verschiebbaren Schieber.
4. Werkstückspannung:
Sicherung des aufgelegten Werkstücks gegen mög-
liches Herumreissen durch eine manuell zu betäti-
gende Spanneinrichtung.
5. Sicherung gegen Werkzeugbeschädigung:
Beim Einstellen der Maschine zum Fräsen schräger
Zapfen wird durch automatische Korrektur der Aus-
gangslage durch Zurückfahren des Werkzeugs eine
Kollision mit dem Werkstück verhindert.
6. Einrichtbetrieb:
Der über den Betriebsartenwahlschalter anwählbare
Einrichtbetrieb zur Kontrolle des Werkzeugvor-
schubs ist nur bei stehendem Fräswerkzeug mög-
lich. Die Verstellung des Fräsaggregates ist dann in
jeder Richtung nur über Tippschalter möglich.
7. Späneabfuhr:
Über einen eingebauten Späneleitkanal werden die
anfallenden Späne entweder zu 2 Auswurfschäch-
ten oder zu 2 Absaugstutzen geleitet.
8. Geräuschminderung:
Die weitgehend kreisrunde Form des Fräswerk-
zeugs reduziert zusammen mit dem geschlossenen
Gehäuse die Geräuschemission. Die Dauer der
Emission ist durch das automatische Stillsetzen des
Werkzeugs am Ende des Arbeitszyklusses begrenzt.
9. Elektrische Sicherheit:
Die elektrische Ausrüstung der Maschine entspricht
der europäischen Norm EN 60204-1 und ist gegen
elektromagnetische Felder störfest. Eine Abstrah-
lung elektromagnetischer Störimpulse findet nicht
statt.
10. Schutz gegen Laserstrahlung:
Der eingebaute Laser entspricht der Klasse 2 und
ist somit ungefährlich für das menschliche Auge bei
kurzzeitiger Exposition durch Lidschlussreflex (Blick
in den Strahl bis zu 0,25 s).
Die beschriebenen Einrichtungen sind für
den sicheren Betrieb der Maschine erfor-
derlich und dürfen nicht entfernt bzw. un-
wirksam gemacht werden.
1.8 Bestimmungsgemässe Verwendung
Die MAFELL Zapfenfräse ZAF 200 ist ausschliess-
lich zum Fräsen von geraden und schrägen Zapfen
sowie für Abplattungen in Massivholz mit einem
maximalen Querschnitt von 400 x 200 mm bei ge-
raden Zapfen bzw. 200 x 200 mm bei 60° schrägen
Zapfen vorgesehen. Dafür darf nur das mitgeliefer-
te, zusammengesetzte Fräswerkzeug mit den Ab-
messungen 100 mm
x 40 mm verwendet werden.
Der Bedienplatz der Maschine befindet sich vor
dem Steuerpult mit den darauf angeordneten
Schaltern für alle Maschinenfunktionen.
Jeder weitere darüber hinausgehende Gebrauch gilt
als nicht bestimmungsgemäss. Für hieraus resultie-
rende Schäden jeder Art haftet der Hersteller nicht;
das Risiko trägt allein der Benutzer.
Ebenso ist diese Maschine nicht geeignet für den
Betrieb im Freien bei Regen oder in explosionsge-
fährdeten Räumen.
Zur bestimmungsgemässen Verwendung gehört
auch die Einhaltung der von MAFELL vorgeschrie-
benen Betriebs-, Wartungs- und Instandsetzungs-
bedingungen und die Befolgung der in der Betriebs-
anleitung enthaltenen Sicherheitshinweise.
Die Zapfenfräse ZAF 200 darf nur von Personen ge-
nutzt, gerüstet und gewartet werden, die über 18
Jahre alt, mit der Maschine vertraut und über die
Gefahren unterrichtet sind. Instandsetzungsarbeiten
müssen durch die MAFELL-Vertragshändler bzw.
MAFELL-Kundendienststellen durchgeführt werden.
Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, so-
wie die sonstigen allgemein anerkannten sicher-
heitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln
sind einzuhalten.
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x 110 mm bzw. 165 mm

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