Prüfung Der Mörtelspritzmaschine; Entsorgungshinweis; Wichtiger Hinweis Zur Produkthaftung; Garantieerklärung - WAGNER Plast Coat 830 Mode D'emploi

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Plast Coat 830
PRüFuNG DeR MöRteLSPRItzMASCHINe
Aus Gründen der Sicherheit empfehlen wir das Gerät bei Be-
darf, jedoch mindestens alle 12 Monate, durch Sachkundige
daraufhin zu prüfen, ob ein sicherer Betrieb weiterhin gewähr-
leistet ist.
Bei stillgelegten Geräten kann die Prüfung bis zur nächsten
Inbetriebnahme hinausgeschoben werden.
Zusätzlich sind auch alle (eventuell abweichende) nationalen
Prüfungs- und Wartungsvorschriften zu beachten.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Kundendienststellen
der Firma Wagner.

eNtSORGuNGSHINWeIS

Gemäß der europäischen Richtlinie 2002/96/EG zur Entsor-
gung von Elektro- Altgeräten, und deren Umsetzung in nati-
onales Recht, ist dieses Produkt nicht über den Hausmüll zu
entsorgen, sondern muss der umweltgerechten Wiederver-
wertung zugeführt werden!
Ihr Wagner - Altgerät wird von uns, bzw. unseren Handels-
vertretungen zurückgenommen und für Sie umweltgerecht
entsorgt. Wenden Sie sich in diesem Fall an einen unserer
Service-Stützpunkte, bzw. Handelsvertretungen oder direkt
an uns.

WICHtIGeR HINWeIS zuR PRODuktHAFtuNG

Aufgrund einer ab 01.01.1990 gültigen EU-Verordnung haftet
der Hersteller nur dann für sein Produkt, wenn alle Teile vom
Hersteller stammen oder von diesem freigegeben wurden,
bzw. die Geräte sachgemäß montiert und betrieben werden.
Bei Verwendung von fremdem Zubehör und Ersatzteilen kann
die Haftung ganz oder teilweise entfallen; in extremen Fällen
kann von den zuständigen Behörden (Berufsgenossenschaft
und Gewerbeaufsichtsamt) der Gebrauch des gesamten Ge-
rätes untersagt werden.
Mit Original WAGNER Zubehör und Ersatzteilen haben Sie die
Gewähr, dass alle Sicherheitsvorschriften erfüllt sind.
GARANtIeeRkLäRuNG
Stand 01.02.2009)
1. Garantieumfang
Alle Wagner Profi-Farbauftragsgeräte (im folgenden Pro-
dukte genannt) werden sorgfältig geprüft, getestet und
unterliegen den strengen Kontrollen der Wagner Qualitäts-
sicherung. Wagner gibt daher ausschließlich dem gewerbli-
chen oder beruflichen Verwender, der das Produkt im auto-
risierten Fachhandel erworben hat (im folgenden „Kunde"
genannt), eine erweiterte Garantie für die im Internet unter
www.wagner-group.com/profi-guarantee aufgeführten Pro-
dukte.
Die Mängelhaftungsansprüche des Käufers aus dem Kauf-
vertrag mit dem Verkäufer sowie gesetzliche Rechte werden
durch diese Garantie nicht eingeschränkt.
Wir leisten Garantie in der Form, dass nach unserer Entschei-
dung das Produkt oder Einzelteile hiervon ausgetauscht oder
repariert werden oder das Gerät gegen Erstattung des Kauf-
preises zurückgenommen wird. Die Kosten für Material und
Arbeitszeit werden von uns getragen. Ersetzte Produkte oder
Teile gehen in unser Eigentum über.
2. Garantiezeit und Registrierung
Die Garantiezeit beträgt 36 Monate, bei industriellem Ge-
brauch oder gleichzusetzender Beanspruchung wie insbeson-
dere Schichtbetrieb oder bei Vermietung 12 Monate.
Für Benzin und Luft betriebene Antriebe gewähren wir eben-
so 12 Monate.
Die Garantiezeit beginnt mit dem Tag der Lieferung durch den
autorisierten Fachhandel. Maßgebend ist das Datum auf dem
Original-Kaufbeleg.
Für alle ab 01.02.2009 beim autorisierten Fachhandel gekauf-
ten Produkte verlängert sich die Garantiezeit um 24 Monate,
wenn der Käufer diese Geräte innerhalb von 4 Wochen nach
dem Tag der Lieferung durch den autorisierten Fachhandel
entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen registriert.
Die Registrierung erfolgt im Internet unter
www.wagner-group.com/profi-guarantee.
Als Bestätigung gilt das Garantiezertifikat, sowie der Original-
Kaufbeleg, aus dem das Datum des Kaufes hervorgeht. Eine
Registrierung ist nur dann möglich, wenn der Käufer sich mit
der Speicherung seiner dort einzugebenden Daten einver-
standen erklärt.
Durch Garantieleistungen wird die Garantiefrist für das Pro-
dukt weder verlängert noch erneuert.
Nach Ablauf der jeweiligen Garantiezeit können Ansprüche
gegen und aus der Garantie nicht mehr geltend gemacht wer-
den.
d
garantIeerklärung
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