Mindestprofiltiefe der Lauffläche
Die Profiltiefe (S, Abb. 59) an der am stärksten
abgefahrenen Stelle des Reifens messen.
die gemessene Profiltiefe darf 2 mm bzw. den gesetzlich
vorgeschriebenen Wert niemals unterschreiten.
Wichtig
Die Reifen regelmäßig auf Risse oder Schnitte
kontrollieren, besonders an den Seitenwänden.
Ausblähungen oder breite und gut sichtbare Flecken
weisen auf innere Schäden hin. Solche Reifen müssen
unbedingt ausgewechselt werden.
Ggf. im Laufflächenprofil steckende Steinchen oder
sonstige Fremdkörper entfernen.
Abb. 59
D
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