• Bei gleichmäßiger (symmetrischer) Lastverteilung,
gleichen Stranglängen und gleichen Neigungs
winkeln ß dürfen nach DGUV Regel 100500 für
ein 4Strang Gehänge nur drei Stränge als tragend
angenommen werden.
• Bei asymmetrischer Lastverteilung und/oder un
gleichen Winkeln darf bei 2StrangGehängen nur ein
Strang und bei 3Strang sowie 4StrangGehängen
nur zwei Stränge als tragend angenommen werden.
• Werden Rundschlingen paarweise eingesetzt, emp
fiehlt sich der Einsatz einer Traverse, damit sich die
Last gleichmäßig verteilt.
• Beim Anschlagen der Rundschlingen ist zu beachten,
dass
– die gesamte Breite eines Rundschlinge gleich
mäßig belastet wird.
– nach dem Hebevorgang die Rundschlinge ohne
Beschädigung demontiert werden kann.
• Rundschlingen dürfen nicht verdreht oder verknotet
eingebaut oder ineinander verschnürt verlängert,
eingesetzt werden.
• Rundschlingen nur durch passende Schäkel oder
Rundschlingenhaken miteinander verbinden oder
verlängern.
• Beim Einsatz einer Rundschlinge darf im Schnürgang
ein Schnürwinkel von 60 ° nicht überschritten werden.
• Beim Heben scharfkantiger Lasten (vgl. Definition
scharfe Kante) sind Rundschlingen mit geeigneten
Schutzschläuchen zu schützen.
• Rundschlingen dürfen nicht an scharfe Kanten ange
legt, über diese gleiten und/oder über diese gezogen
werden. Die Rundschlinge kann durchtrennt werden
und die Last fällt herunter (vgl. Definition scharfe
Kante). Durch Gleiten auf einer scharfen Kante
können auch kantenstabile Kantenschutzsysteme
oder Beschichtungen und somit auch die Rund
schlinge zerstört werden!
• Definition: Eine scharfe Kante liegt vor, wenn der
Kantenradius R kleiner als die Dicke D des Anschlag
mittels ist!
Abb. 9
60°
Abb. 10
Mit asymmetrischer Lastenverteilung ist immer zu
rechnen, wenn
• die Last unelastisch ist (z. B. Betonteile, Gussstücke,
kurze Träger u. ä.)
• die Lage des Schwerpunkts nicht bekannt ist
• die Last ungleichmäßig geformt ist
• unterschiedliche Neigungswinkel ß auftreten
8.2 Auswahl der geeigneten
Rundschlingen
• Die Nenntragfähigkeit der Rundschlinge unter Be
rücksichtigung der Reduzierungsfaktoren muss
größer oder gleich dem Gewicht der Last sein.
• Bereits bei der Auswahl der Rundschlingen ist zu
beachten, in welcher Anschlagart und unter welchen
Neigungswinkeln der Hebevorgang stattfinden wird.
• Die Rundschlinge muss am Lastaufnahmemittel
(z. B. Kranhaken) und an der Last vollflächig aufliegen.
Zu breite Rundschlingen können durch einen zu kleinen
Radius, d. h. eine zu starke Krümmung an der Innen
seite des Hakens dadurch beschädigt werden, dass
keine gleichmäßige Belastung der Rundschlinge erfolgt.
• Im Schnürgang beträgt die Tragfähigkeit nur 80 %.
• Niemals im Schnürgang Nachspannen! Die ent
stehende Reibungswärme kann das Anschlagmittel
beschädigen.
• Eine seitliche Eingrenzung (Quetschung) z. B. an
einem zu kleinen Poller führt bei Rundschlingen zum
Tragfähigkeitsverlust oder zur Beschädigung der
Umhüllung und ist daher unzulässig!
Neigungswinkel ß über 60° sind verboten!
8.3 Anordnungen an der Last
• Die Rundschlinge an der Last platzieren, sodass es
während des Hebevorganges nicht an der Last ver
rutschen oder sogar von der Last abrutschen kann.
• Die Rundschlinge nicht verdreht bzw. sich über
kreuzend an die Last anlegen.
• Bei rauen und/oder scharfkantigen Lasten geeigneten
Band und/oder Kantenschutz benutzen.
• Der Lastaufnahmepunkt an dem die Rundschlinge
angeschlagen wird, muss die beim Heben eingeleitete
Kraft aufnehmen können.
Polytex
Rundschlingen 12/2021 / Änderungen vorbehalten!
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