Inhaltsverzeichnis
Vorschriften ........................................................
6.1 Allgemein ....................................................
Zurrmittel .................................................... 10
12. Ablegereife ......................................................... 12
12.1 Kriterien ...................................................... 12
Reibung ............................................ 14
13. Lagerung ............................................................ 14
14. Entsorgung ......................................................... 14
Polytex
Rundschlingen 12/2021 / Änderungen vorbehalten!
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Vorwort
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• Vor der Inbetriebnahme/Nutzung/Prüfung des An
schlagmittels muss der Anwender/Prüfer anhand
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der Betriebsanleitung unterwiesen sein, er muss
sie aufmerksam gelesen und verstanden haben!
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• Die Sicherheitshinweise sind zu beachten!
• Die Betriebsanleitung muss immer bei dem bzw. in
unmittelbarer Nähe des Produktes auf bewahrt werden!
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Begriffe
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Befähigte Person
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Die zur Prüfung befähigte Person ist eine Person, die
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durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und
ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen
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Kenntnisse zur Prüfung der Anschlagmittel verfügt.
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Des Weiteren ist eine zur Prüfung befähigte Person mit
den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften,
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Unfallverhütungsvorschriften und allgemein anerkannten
Regeln der Technik, (siehe hierzu Kapitel 3 Gesetzliche
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und normative Grundlagen sowie Vorschriften) vertraut.
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Die Tätigkeit als zur Prüfung befähigte Person setzt eine
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schriftliche Beauftragung durch den Arbeitgeber voraus.
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Ebenso muss die zur Prüfung befähigte Person anhand
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dieser Betriebsanleitung unterwiesen sein, sie muss sie
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gelesen und verstanden haben.
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Die erforderliche besondere Qualifikation muss durch
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die erfolgreiche Teilnahme an innerbetrieblichen oder
externen Fort oder Weiterbildungen erfolgen.
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Fachkundige Person
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Fachkundig ist, wer über die erforderlichen Fach
kenntnisse verfügt und wer aufgrund seiner fachlichen
Ausbildung, Berufserfahrung oder einer zeitnah
ausgeübten entsprechenden beruflichen Tätigkeit
ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet des An
schlagens besitzt.
Des Weiteren ist eine fachkundige Person soweit mit
den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften,
Unfallverhütungsvorschriften und allgemein anerkannten
Regeln der Technik (siehe hierzu Kapitel 3 Gesetzliche
und normative Grundlagen sowie Vorschriften) vertraut,
dass sie eine sichere Nutzung von Anschlagmitteln
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beurteilen kann.
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Ebenso muss die fachkundige Person anhand dieser
, die eine dauerhaft sichere Benutzung beeinflussen können, sind:
Betriebsanleitung unterwiesen sein, sie muss sie
gelesen und verstanden haben.
Für eine Tätigkeit als fachkundige Person wird eine
schriftliche Beauftragung durch den Arbeitgeber
vorausgesetzt.
Die Fachkenntnisse sind durch die erfolgreiche
Teilnahme an regelmäßigen Schulungen auf aktuellem
Stand zu halten.