• Schief hängende Lasten wieder ablassen und
die Rundschlingen neu positionieren, sodass ein
waagrechtes Anheben erfolgen kann.
• Bei der Durchführung des Hebevorgangs muss
sichergestellt werden, dass die Last unter Kontrolle
bleibt. Es darf zu keiner unbeabsichtigten Rotation
oder einer Kollision mit anderen Gegenständen
kommen.
• Werden Gehänge so verwendet, dass nicht alle
Stränge tragen, so sind die nicht benutzten Stränge
in den Aufhängering hochzuhängen. Entsprechend
reduziert sich die Tragfähigkeit auf die der benutzten
Stränge. Dies ist nur nach einer dokumentierten
Schulung durch eine befähigte Person zulässig.
• Eingefrorene oder nasse Rundschlingen vor dem
nächsten Einsatz in gut belüfteten Räumen aufge
hängt oder an der Luft trocknen lassen.
• Die Last nie ruckartig anheben oder absenken. Eine
Belastung durch Reißen oder eine Ruckbelastung
muss vermieden werden, da sie die auf die Rund
schlinge wirkenden Kräfte erhöht.
• Sobald sich die Anschlagmittel straffen, müssen
Hände und andere Körperteile von den Anschlag
mitteln ferngehalten werden – Verletzungsgefahr,
Quetschgefahr!
Um die Last zu heben, ohne dass sich diese verdreht
oder umschlägt, sind folgende Bedingungen einzuhalten:
a) Für einsträngige Anschlagmittel muss die Rundschlinge
senkrecht über dem Lastschwerpunkt liegen.
b) Für zweisträngige Gehänge müssen die Rund schlingen
gleichmäßig beiderseits und oberhalb
des Lastschwerpunktes liegen.
c) Für drei und viersträngige Gehänge müssen die
Rundschlingen gleichmäßig in einer Ebene um den
Lastschwerpunkt verteilt sein und oberhalb des
Lastschwerpunktes liegen.
11. Inspektions- und
Wartungsanleitung
Eine regelmäßige Überprüfung sorgt für
einen sicheren Betrieb
• Die Überprüfung der Anschlagmittel darf ausschließlich
durch eine befähigte Person durchgeführt werden.
• Die Prüfung hat mindestens im jährlichen Rhythmus
zu erfolgen oder ist entsprechend der vom Unter
nehmer festgelegten Prüffristen einzuhalten. Entspre
chend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen
Gegebenheiten können unterjährig weitere Prüfungen
erforderlich werden. Diese sind entsprechend von der
befähigten Person festzulegen.
• Die Prüfungen sind zu dokumentieren z. B. ähnlich den
Vorgaben der DGUVRegel 100500
• Eventuell vorhandene metallische Beschlagteile
müssen zudem mindestens einmal alle 3 Jahre einer
Rissprüfung unterzogen werden.
– Die Prüfung muss in Übereinstimmung mit
EN 10228 Teil 1 (Magnetpulverprüfung) oder
Teil 2 (Eindringprüfung) erfolgen.
11.1 Reparatur der Rundschlingen
Eine Reparatur einer Rundschlinge ist nur möglich,
wenn die dazugehörige EGKonformitätserklärung oder
die Prüfbescheinigung zur Rundschlinge vorhanden ist.
Eine Reparatur ist dann möglich, wenn z. B. ein
austauschbares Beschlagteil beschädigt ist.
Reparaturen dürfen nur vom Hersteller
durchführt werden.
11.2 Reinigung der Rundschlingen
• Rundschlingen sind mit klarem Wasser, ohne Zusätze
von Chemikalien zu reinigen.
• Rundschlingen, die während der Verwendung oder
durch ihre Reinigung nass geworden sind, müssen
vor der nächsten Verwendung in gut belüfteten Räu
men aufgehängt oder an der Luft getrocknet werden.
• Unter keinen Umständen sind die Rundschlingen
direkt zu erhitzen oder anzuwärmen.
• Eine begrenzte indirekte Erwärmung der Umgebung
innerhalb des Temperaturbereiches ist zur Trocknung
zulässig.
Polytex
Rundschlingen 12/2021 / Änderungen vorbehalten!
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