12. Ablegereife
Ablegereife Rundschlingen dürfen
nicht mehr verwendet werden!
12.1 Kriterien
Rundschlingen sind ablegereif wenn:
• das tragende Gelege beschädigt ist
• Beschädigungen der Umhüllung welche quer oder
längs an der Umhüllung vorhanden sind
• Beschädigungen der Naht vorhanden sind
• Verformung durch Wärmeeinfluss (z. B. Reibung,
Strahlung) oder Quetschungen vorhanden sind
• Die Umhüllung durch Hitze einwirkung beschädigt
ist oder wenn die Einsatztemperatur über 100 °C
war.
Polytex
Rundschlingen 12/2021 / Änderungen vorbehalten!
12
®
• Die Umhüllung durch Hitzeeinwirkung (durch z. B.
Funkenflug oder Schweißperlen) beschädigt ist
• Schäden infolge Einwirkung aggressiver Stoffe
(z. B. Säuren, Laugen oder andere chemische
Stoffe und Substanzen) vorhanden sind
• Nicht austauschbare Beschlagteile die durch
Überlastung oder Verschleiß verformt wurden
(Verbiegung, Kerben, abgeschliffene Stellen an
den Auflagepunkten, Anrissen, Querrissen,
Brüchen oder bei Korrosion, etc)
• Unlesbares oder abgerissenes Etikett am Produkt
• Wenn die Rundschlinge mit einem Permanent
marker beschrieben wurde