Pegelkontrolle der Brems- und
Kupplungsflüssigkeit
Der Pegel darf nicht unter die MIN-Markierung an den
jeweiligen Behältern (Abb. 68) absinken. Ein
unzureichender Pegel erleichtert den Einlass von Luft in
das System, wodurch das System seine Wirkung verliert.
Zum Nachfüllen oder Wechsel der Flüssigkeiten zu den in
den in der Tabelle der regelmäßigen
Instandhaltungsarbeiten (siehe Garantieheft)
angegebenen Zeiten muss man sich an einen
Vertragshändler oder eine Vertragswerkstatt wenden.
Wichtig
Alle 4 Jahre wird empfohlen, auch alle Leitungen der
Anlagen auszutauschen.
Kupplungsanlage
Erweist sich das Spiel des Steuerhebels als übermäßig
und ruckt das Motorrad oder bleibt beim Einlegen eines
Gangs stehen, sind dies Anzeichen dafür, dass Luft in der
Anlage vorhanden ist. In diesen Fällen muss man sich an
einen Vertragshändler oder eine Vertragswerkstatt
wenden und dort eine Kontrolle des Systems und eine
Entlüftung der Anlage durchführen lassen.
Achtung
Die Kupplungsflüssigkeit im Behälter neigt mit
zunehmendem Verschleiß des Kupplungsscheibenbelags
zum Anstieg: Der vorgeschriebene Wert (3 mm über dem
Mindestpegel) darf daher nicht überschritten werden.
Bremsanlage
Wird ein übermäßiges Spiel des Bremshebels oder des
Bremspedals festgestellt, obwohl die Bremsbeläge sich
noch in einem guten Zustand befinden, muss man sich an
einen Vertragshändler oder eine Vertragswerkstatt
wenden, um dort eine Kontrolle des Systems und eine
Entlüftung der Anlage durchführen zu lassen.
Achtung
Die Kupplungs- und Bremsflüssigkeit kann Schäden
an lackierten und Teilen aus Kunststoff verursachen, daher
sollte ein Kontakt mit diesen Teilen vermieden werden.
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Abb. 68
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