Diebstahlsicherungsschloss (Abb. 32)
Unter der Sitzbank ist ein Diebstahlschloss (1) angeordnet,
welches nach dem Lösen des Gummis (2)
herausgenommen werden kann.
Es wird empfohlen, diese Sicherung zusätzlich zur
Lenkersperre zu verwenden, wenn man das Motorrad
parkt.
Achtung
Das Verwenden von Vorhängeschlössern oder
anderweitigen Blockiersystemen, die am Fahrbetrieb des
Motorrads hindern (z.B. Bremsscheibenblockierung,
Kettenblattblockierung, usw.) ist sehr gefährlich und kann
die Funktionstüchtigkeit des Motorrads und die Sicherheit
von Fahrer und Beifahrer negativ beeinflussen.
2
D
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Seitenständer (Abb. 33)
Wichtig
Den Seitenständer nur dann zum Abstützen des
Motorrads verwenden, wenn man es kurzzeitig abstellen
möchte.
Vor dem Betätigen des Seitenständers muss man sich
darüber vergewissern, dass die Abstellfläche fest und
eben genug ist.
Weicher Boden, Kies, von der Sonne aufgeweichter
Asphalt, u.ä. können zu einem mit Schäden verbundenen
Umfallen des geparkten Motorrads führen.
An abfallendem Gelände muss das Motorrad immer mit
dem Hinterrad talwärts abgestellt werden.
Zum Ausklappen des Seitenständers braucht man nur mit
dem Fuß den Schubarm (1) herunterzudrücken (dabei den
Lenker des Motorrads mit beiden Händen umfassen) und
ihn so in seine maximale Ausklappstellung zu begleiten.
Das Motorrad so lange neigen, bis der Ständer am Boden
zur Auflage kommt.
Achtung
Nicht auf dem Motorrad sitzen bleiben, wenn es
durch den Seitenständer gestützt wird.
Um den Seitenständer wieder in seine „Ruheposition"
(waagrecht) zu bringen, muss das Motorrad nach rechts
1
geneigt und gleichzeitig der Schubarm (1) mit dem
Fußrücken hochgeklappt werden.
Abb. 32