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Leica Novocastra CD71 Mode D'emploi page 13

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Vor und nach der Fixierung sind die Proben sowie alle Materialien, die mit ihnen in Kontakt gekommen sind, als potentiell
infektiös zu behandeln und daher mit entsprechender Vorsicht zu entsorgen.
Reagenzien dürfen niemals mit dem Mund pipettiert
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werden, und jeglicher Kontakt der Reagenzien und Proben mit Haut und Schleimhäuten ist zu vermeiden. Falls Reagenzien oder Proben
mit empfindlichen Bereichen in Kontakt gekommen sind, müssen diese mit reichlich Wasser gespült werden. Ärztlichen Rat einholen.
Die mikrobielle Verunreinigung von Reagenzien ist zu minimieren, da ansonsten eine erhöhte unspezifische Färbung auftreten kann.
Falls die spezifizierten Inkubationszeiten oder –temperaturen nicht eingehalten werden, kann es zu fehlerhaften Ergebnissen kommen.
Jegliche Abweichungen von den angegebenen Werten müssen vom Benutzer verifiziert werden.
Qualitätskontrolle
Unterschiede bei der Gewebebearbeitung und den technischen Verfahren im Labor des Benutzers können zu signifikanten
Schwankungen bei den Ergebnissen führen. Daher ist es wichtig, zusätzlich zu den folgenden Verfahren regelmäßige laborinterne
Kontrollen durchzuführen.
Die Kontrollen sollten mit frischen Autopsie-/Biopsie-/chirurgischen Proben vorgenommen werden, die so bald wie möglich und auf
dieselbe Weise wie die Patientenprobe(n) in Formalin fixiert, behandelt und in Paraffin eingebettet worden sind.
Positive Gewebekontrolle
Zeigt korrekt vorbereitete Gewebe und korrekte Färbetechniken an.
In jedem Färbelauf sollte für jeden Satz Testbedingungen eine positive Gewebekontrolle durchgeführt werden.
Gewebe mit schwach positiver Färbung ist für die optimale Qualitätskontrolle und den Nachweis kleiner Minderungen in der
Reagenzleistung besser geeignet als ein Gewebe mit stark positiver Färbung.
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Als positive Gewebekontrolle wird Tonsille empfohlen.
Falls das positive Kontrollgewebe keine positive Färbung nachweisen kann, sollten die mit den Testproben erzielten Ergebnisse als
ungültig betrachtet werden.
Negative Gewebekontrolle
Die negative Gewebekontrolle sollte nach der positiven Gewebekontrolle erfolgen, um die Spezifität der Zielantigenmarkierung durch
den primären Antikörper zu verifizieren.
Als negative Gewebekontrolle wird Zunge empfohlen.
Alternativ bietet die Vielfalt unterschiedlicher Zelltypen, die in den meisten Gewebeschnitten vorliegen, häufig Stellen für eine negative
Kontrolle. Jedoch sollte dies vom Benutzer verifiziert werden.
Liegt eine unspezifische Färbung vor, hat diese gewöhnlich ein diffuses Erscheinungsbild. Eine sporadische Färbung des Bindegewebes
kann ebenfalls in Schnitten von übermäßig formalinfixierten Geweben beobachtet werden. Zur Bewertung der Färbeergebnisse intakte
Zellen verwenden. Nekrotische oder degenerierte Zellen werden oft unspezifisch gefärbt.
Falsch-positive Ergebnisse können aufgrund
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einer nichtimmunologischen Bindung von Proteinen oder Substratreaktionsprodukten beobachtet werden. In Abhängigkeit von der
Art der verwendeten Immunfärbung können solche Ergebnisse auch durch endogene Enzyme wie Pseudoperoxidase (Erythrozyten),
endogene Peroxidase (Zytochrom C) oder endogenes Biotin (beispielsweise Leber, Mamma, Gehirn, Niere) hervorgerufen werden.
Um eine endogene Enzymaktivität bzw. eine unspezifische Enzymbindung von einer spezifischen Immunreaktivität zu unterscheiden,
können zusätzliche Patientengewebe ausschließlich mit Substratchromogen bzw. mit Enzymkomplexen (Avidin-Biotin, Streptavidin,
markiertes Polymer) plus Substratchromogen gefärbt werden. Falls im negativen Kontrollgewebe eine spezifische Färbung auftritt,
sollten die Ergebnisse mit den Patientenproben als ungültig betrachtet werden.
Negative Reagenzkontrolle
Zur Beurteilung einer unspezifischen Färbung und zur besseren Bewertung einer spezifischen Färbung an der Antigenstelle ist mit einem
Schnitt jedes Patientenpräparates anstelle des primären Antikörpers eine unspezifische negative Reagenzkontrolle zu verwenden.
Patientengewebe
Die mit NCL-L-CD71-309 gefärbten Patientenproben müssen zuletzt untersucht werden. Eine positive Färbeintensität ist im Kontext
einer unspezifischen Hintergrundfärbung der negativen Reagenzkontrolle zu bewerten. Wie bei jedem immunhistochemischen
Test bedeutet ein negatives Ergebnis, dass das Antigen nicht nachgewiesen wurde. Ein negatives Ergebnis bedeutet jedoch nicht
notwendigerweise, dass das Antigen in den getesteten Zellen / im getesteten Gewebe nicht vorlag. Bei Bedarf sollte zur Identifizierung
falsch-negativer Reaktionen eine Gruppe von Antikörpern verwendet werden.
Erwartete Ergebnisse
Normale Gewebe
Klon 10F11 wies das CD71-Protein im Zytoplasma (granulär) und auf der Membran von erythrozytären Vorläuferzellen im
Knochenmark, Epithelzellen des Ileums, Blinddarms, Kolons, Rektums, Endometriums, Eileiters und Magens nach. Eine Färbung
wurde auch in exokrinen Zellen des Pankreas, Rindenzellen der Nebenniere, distalen Nierentubuli, Pyramidenzellen innerhalb der
Hirnrinde, Purkinje-Zellen und Blutgefäßen des Kleinhirns, Blutgefäßen der Basalganglien und Neuronen innerhalb des Hippocampus
beobachtet. Ebenfalls gefärbt wurden Herzmuskulatur, Skelettmuskulatur, Keimzentren der Mandel, Leberzellen, Trophoblasten der
Plazenta, alveoläre Makrophagen und Gänge innerhalb der Ohrspeicheldrüse. Bei einem Teil der lymphoiden Zellen in der Milz und
Lymphknotenmakrophagen wurde ebenfalls eine Färbung beobachtet. (Gesamtzahl der untersuchten Normalgewebeproben = 56).
Anomale Gewebe
Klon 10F11 färbte 4/4 Lebertumoren (darunter 2/2 Leberzellkarzinome, 1/1 Cholangiokarzinom und 1/1 Karzinommetastase),
4/4 Ovarialtumoren (darunter 1/1 maligner Keimzellentumor, 1/1 seröses Zystadenokarzinom, 1/1 hellzelliges Karzinom und 1/1 invasives
Plattenepithelkarzinom), 3/4 Lungentumoren (darunter 1/1 nicht-kleinzelliges Karzinom, 1/1 Plattenepithelkarzinom, 1/1 großzelliges
Karzinom und 0/1 Adenokarzinom), 2/4 papilläre Schilddrüsenkarzinome, 2/2 infiltrierende Milchgangskarzinome, 2/2 Adenokarzinome des
Magens, 2/2 Plattenepithelkarzinome der Zunge, 2/2 Plattenepithelkarzinome der Speiseröhre, 2/2 Plattenepithelkarzinome der Zervix,
2/2 Seminome, 2/2 Adenokarzinome des Kolons, 2/2 Adenokarzinome des Rektums, 1/2 Hirntumoren (darunter 1/1 Papillom des Plexus
choroideus und 0/1 anaplastisches Astrozytom), 1/2 Tumormetastasen unbekannten Ursprungs, 1/2 Nierenzellkarzinome, 1/2 Hauttumoren
(darunter 1/1 Plattenepithelkarzinom und 0/1 Dermatofibrosarkom) und 1/1 Plattenepithelkarzinome des Kehlkopfs. Bei einem Thymustumor
(0/1) und Weichgewebetumoren (0/2) wurde keine Färbung beobachtet. (Anzahl der insgesamt untersuchten Tumor-Gewebeproben = 44).
NCL-L-CD71-309 wird für den Nachweis von CD71-Protein in normalem und neoplastischem Gewebe als zusätzliches
Hilfsmittel zur herkömmlichen Histopathologie unter Verwendung nicht-immunologischer histochemischer Färbemittel
empfohlen.
CD71-309
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Ce manuel est également adapté pour:

Ncl-l-cd71-309