PULSAR
Abmontieren - Abbruch - Entsorgung
Abschnitt 7
7.1 - DEMONTAGE DER MASCHINE
Ist eine Maschinendemontage durchzuführen und
die Maschine dann wieder aufzustellen, dem in dem
"Aufstellung"-Abschnitt beschriebenen Verfahren ge-
genüber umgekehrt vorgehen.
GEFAHRLAGE
Vor der Maschinendemontage die Stromspeisung
ausschalten.
Nur gelernte Fachtechniker dürfen dieses Verfahren
durchführen.
ACHTUNG
Falls es notwendig ist die Maschine anders zu
demontieren oder einige Bestandteile derselben
anders auszubauen, ist die Firma OEM oder ihre
Vertretung zu kontaktieren - zu diesem Zweck siehe
Adressen auf der dritten Seite dieses Handbuchs.
7.2 - MASCHINENABBRUCH
Ist die Maschine zu verschrotten (aus irgendwelchem
Grund: Ende ihrer Benutzung, unmögliche Reparatur
o.ä.) wie folgt vorgehen:
•
Die Maschine ausschalten und das Verfahren in
dem Abschnitt "Maschinenaufstellung" umgekehrt
durchführen.
•
Die Maschinenteile (Kästen, Lampen, Schutzvor-
richtungen, Handgriffe,
u.s.w.) ausbauen und je nach ihrer unterschiedlichen
Beschaffenheit sortieren (zum Beispiel: Rohrleitun-
gen, Gummikomponenten,Schmier-, Lösungsmittel,
Lackierprodukte, Aluminium, Eisenmaterial, Kupfer,
Glas u.s.w.).
•
Vor der Verschrottung gemäss den geltenden Normen
in dem jeweiligen Land
de darüber informieren.
•
Erst nach Genehmigung durch die oben genannten
Behörde nach den
schriften die Maschinenkomponenten entsorgen.
ACHTUNG
Was die Entsorgung von Schadstoffen (Schmier-,
Lösungsmitteln, Lackierprodukten u.s.w.) betrifft,
ist nachfolgender Abschnitt nachzuschlagen.
K e t t e n ,
M o t o r e n
die zuständigen Behör-
geltenden gesetzlichen Vor-
7.3 - SCHADSTOFFENTSORGUNG
Zur Entsorgung solcher Stoffe sind die geltenden ge-
setzlichen Normen in jedem jeweiligen land zu beachten.
ACHTUNG
Jedes Vergehen seitens des Kunden vor, während
und nach dem Abriss und der Entsorgung der Gerä-
teteile hinsichtlich der Auslegung und Anwendung
der einschlägig gültigen Bestimmungen wird aus-
schließlich von ihm selbst verantwortet.
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