PULSAR
Transport und Auspacken
2.3 - EINGANGSPRÜFUNG
Sich beim Eingang der Lieferung versichern, daß die
Verpackung unversehrt und bei Sicht unbeschädigt ist.
Ist das der Fall, ist die Verpackung laut Pos 2.4 zu entfer-
nen, vorausgesetzt, daß keine anderweitigen Hinweise
(mit Ausnahme andersartiger Herstelleranweisungen).
Sich versichern, daß das Gebrauchshandbuch sowie
die in dem Frachtbrief angegebenen Komponenten in
der Verpackung vorhanden sind.
Sollten Schäden oder Mängel festgestellt werden:
a- Ist die Speditionsfirma und Ihr Vertreter, sowohl te-
lefonisch als auch schriftlich, mit Empfangsanzeige,
darüber zu informieren;
b- Der Hersteller ist auch darüber zu informieren.
Der Ofen besteht aus drei verschiedenen Teilen:
Stütze, Ofen, Deckel oder Abzugshaube.
Jedes Teil wird separat verpackt; bei der Montage
werden die Bestandteile zusammengebaut.
2.4 - AUSPACKEN (Abb. 3)
Zur Entfernung der Maschine von der Verpackung wie
folgt vorgehen:
•
Die Befestigungsumreifungen (1) des Kartons schnei-
den.
•
Die Klammern des Verpackungskartons (2) entfernen,
um denselben aufzumachen.
•
Die Pappenhülle (2) entfernen.
•
Sich versichern, daß alles unversehrt ist.
•
Die Tür (3) des Ofens öffnen, den Karton, die das
feuerfeste Material fest hält sowie die losen Kompo-
nenten entfernen.
•
Sich versichern, daß der eingegangene Lieferumfang
der Begleitkolliliste entspricht.
ACHTUNG
Die Verpackungselemente ( Plastikbeutel, Pappe,
Nägel u.s.w. ...) sind fern von der Reichweite der Kin-
der zu halten, da sie als potentielle Gefahrquellen zu
betrachten sind, daher sind sie zu sammeln und an
die dazu bestimmten Recyclingstellen zu schicken.
Die Bekanntgabe bez. eventueller Schäden oder
Mängel/Nonkonformitätsartikel soll umgehend, al-
lerdings innerhalb von 8 Tagen vom Eingangsdatum
der Maschine erfolgen. Ansonsten wird die Ware als
angenommen betrachtet.
WICHTIG
WICHTIG
FIG. 3
ABB. 3
DE - 9