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Überprüfung des Kettenendstücks
Das Kettenendstück muss unbedingt und immer am losen Kettenende montiert sein.
Abnutzungen bzw. Fehlstellungen dürfen nicht vorhanden sein.
Überprüfung des Trag- und Lasthakens
Der Trag- bzw. Lasthaken muss auf Risse, Verformungen, Beschädigungen, Abnutzung und
Korrosionsnarben überprüft werden. Der Sicherheitsbügel muss leichtgängig und voll
funktionsfähig sein.
Überprüfung des Kettenverlaufs der Unterflasche
Vor jeder Inbetriebnahme zwei- oder mehrstrangiger Geräte ist darauf zu achten, dass die
Lastkette nicht verdreht oder verschlungen ist. Bei zwei- oder mehrstrangigen Geräten kann
es zu einer Verdrehung z.B. dann kommen, wenn die Unterflasche umgeschlagen wurde.
Bei Kettenersatz ist auf richtigen Kettenverlauf zu achten. Die Kettenschweißnaht muss nach
außen zeigen.
Es dürfen nur Lastketten eingebaut werden, die vom Hersteller zugelassen sind. Bei
Nichteinhaltung dieser Vorgabe erlischt die gesetzliche Gewährleistung bzw. Garantie mit
sofortiger Wirkung.
Funktionsprüfung
Vor der Inbetriebnahme ist die einwandfreie Funktion des Kettentriebes im unbelasteten
Zustand zu testen.
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