2 | Sicherheit
2.4
Qualifikation des Bedien- und Fachpersonals
Definition Fachkraft
Als Fachkraft wird eine Person bezeichnet, die auf Grund ihrer fachlichen
Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen die ihr übertragenen Arbeiten be-
urteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Weiterhin besitzt sie Kennt-
nis über die einschlägigen Bestimmungen. Es kommt nur ausgebildetes
Fachpersonal oder solches Personal in Betracht, das nach Auswahl des Be-
treibers für fähig befunden wurde.
Definition „Unterwiesene/geschulte Person"
Als unterwiesene/geschulte Person gilt eine Person, die über die ihr übertra-
genen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhal-
ten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt wurde. Auch über die not-
wendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen wurde sie belehrt.
Zu schulendes, anzulernendes, einzuweisendes oder im Rahmen einer allge-
meinen Ausbildung befindliches Personal darf nur unter ständiger Aufsicht
einer erfahrenen Person tätig werden.
2.5
Persönliche Schutzausrüstung
Bei Arbeiten an und mit dem Drehfutter ist das Tragen von persönlicher
Schutzausrüstung erforderlich.
▪ Die Schutzausrüstung muss während der Arbeit stets in einwandfreiem
Zustand sein. Schadhafte Schutzausrüstung muss sofort ersetzt wer-
den.
▪ Im Arbeitsbereich der Maschine angebrachte Hinweise zur persönlichen
Schutzausrüstung befolgen.
Schutzbrille tragen
Schutzhandschuhe tragen
Sicherheitsschuhe tragen
Schutzkleidung tragen
HINWEIS:
Personen mit langen Haaren müssen beim Umgang mit dem Drehfutter ein
Haarnetz tragen.
Gehörschutz tragen
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B1385260 DURO-M