DEUTSCH
ABBAU UND ENTSORGUNG
Richtlinie
zur
Entsorgung
von
elektrischen
und
elektronischen Geräten (RAEE)
Gemäß der RICHTLINIE 2002/96/EG zeigt dieses Symbol an,
dass das Produkt am Ende seiner Betriebszeit nicht mit dem
Hausmüll entsorgt werden darf.
Es kann an entsprechende Entsorgungsstellen für elektrische
und elektronische Geräte oder, bei Kauf eines äquivalenten
Produktes, bei einem Händler abgegeben werden. Der
Besitzer ist verantwortlich dafür, das Gerät an den
Sammelstellen abzugeben.
Für detailierte Informationen zu Sammelsystemen wenden
Sie sich an die zuständigen lokalen Behörden und Stellen für
Abfallentsorgung.
Die korrekte Entsorgung der Apparate, die nicht mehr in
Gebrauch sind, verhindert negative Auswirkungen für die
Umwelt und die menschliche Gesundheit.
Jeder Verstoß wird gesetzlich verfolgt.
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