Verwenden Sie nur Originalsicherungen mit vorgeschriebener Stromstärke! Durch zu starke Sicherungen oder Überbrü-
cken kann die elektrische Anlage zerstört werden.
Arbeiten an elektrischen Ausrüstungen der Maschine dürfen nur von einer Elektrofachkraft oder von unter-
wiesenen Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft gemäß den elektrotechnischen Regeln
vorgenommen werden.
3.12 Arbeitsplatz und Arbeitsbereich
Der Arbeitsplatz ist der Ort, an dem sich Personen arbeitsbedingt aufhalten.
Bediener
Die Maschine kann in allen Betriebsarten von einer Person bedient werden.
Dabei ist der Arbeitsplatz an der Bedieneinheit der Förderpumpe PS 40 Compact.
Der Arbeitsbereich ist der Bereich, in dem bei der Arbeit mit der Förderpumpe PS 40 Compact das Fördergut aus dem
Mörtelschlauch über ein Spritzgerät ausgebracht wird.
Der Arbeitsbereich sowie das Arbeitsumfeld um die Maschine sind während der Arbeiten gegen unbefugtes Betreten
durch andere Personen abzusichern. Stellen Sie ggf. Warnschilder und Absperrungen auf.
3.13 Verhalten im Notfall
Im Notfall Maschine sofort am EIN-AUS-Schalter ausschalten.
Für weitere Einzelheiten siehe auch Kapitel: „Betrieb", Abschnitt: „Stillsetzen im Notfall".
Bei Funktionsstörungen Maschine sofort stillsetzen und sichern! Störungen umgehend beseitigen (lassen)!
3.14 Umweltschutz
Lassen Sie alte Betriebsmittel wie Öle, Filter, Batterien, Austauschteile, usw. ordnungsgemäß entsorgen.
Auch gebrauchte Putzlappen ordnungsgemäß entsorgen.
3.15 Schallemission
An der Maschine besteht während den Betriebsarten:
- Inbetriebnahme
- Betrieb
- Reinigung, Störungssuche, Wartung
- Abbau
Schallemission.
Entnehmen Sie den Wert des Schalldruckpegels im Nahbereich der Maschine den Technischen Daten.
Ab 85 dB (A) wird empfohlen Gehörschutz zu tragen, der Arbeitgeber soll ab diesem Wert dem Arbeitnehmen Gehör-
schutz anbieten, aber es besteht keine Pflicht. Ab 90 dB (A) besteht Pflicht, einen Gehörschutz zu tragen.
Vorgeschriebenen persönlichen Gehörschutz tragen!
Betreiber
Weisen Sie ihr Personal an, stets den persönlichen Gehörschutz zu tragen. Sie sind als Betreiber selbst dafür verant-
wortlich, dass Ihr Personal diese Vorschrift auch einhält.
Alle Schallschutzeinrichtungen müssen vorhanden sein und in einwandfreiem Zustand sein. Während des Betriebs müs-
sen diese in Schutzstellung sein. Erhöhter Geräuschpegel kann bleibende Gehörschäden verursachen.
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