Haftung; Personalauswahl Und -Qualifikation; Gefahrenquellen - Storch PS 40 Compact Mode D'emploi

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  • FRANÇAIS, page 54
Die Maschine darf nicht mit deaktivierten, modifizierten oder defekten Sicherheitseinrichtungen betrieben werden.
Sicherheitseinrichtungen dürfen nur von befähigten Personen repariert, eingestellt oder ausgewechselt werden. Alle der
Sicherheit dienenden Einrichtungen müssen funktionsfähig vorhanden sein.
Die Maschine ist nicht explosionsgeschützt und darf nicht in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden.

3.4 Haftung

Der Betreiber ist verpflichtet, sich entsprechend der Betriebsanleitung zu verhalten.
Die Sicherheits– und Unfallverhütungsvorschriften folgender Institutionen müssen eingehalten werden:
- der Berufsgenossenschaften
- der verantwortlichen Unternehmenshaftpflicht-Gesellschaft
- des Gesetzgebers Ihres Landes.
Unfälle, die durch Nichtbeachtung von Sicherheits– und Unfallverhütungsvorschriften oder auf mangelhafte Umsicht
zurückzuführen sind, wird der Gesetzgeber:
- dem Bedienpersonal oder (soweit dieser mangels Schulung oder Grundkenntnissen nicht verantwortlich gemacht wer-
den kann)
- dessen Aufsichtspersonal zur Last legen.
Bitte lassen Sie daher die notwendige Vorsicht walten.
Haftungsausschluss
Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Fa. SORCH nicht für Schäden haftet, die durch falsche oder
nachlässige Bedienung, Wartung oder Instandhaltung oder durch nicht bestimmungsgemäße Verwendung entstehen.
Dies gilt auch für Veränderungen, An– und Umbauten an der Maschine, die die Sicherheit beeinträchtigen könnten. In
diesen Fällen erlischt die Werksgewährleistung.
3.5 Personalauswahl und –qualifikation
Mit dem selbständigen Bedienen, Warten oder Instandhalten der Maschine dürfen nur Personen beschäftigt werden,
die:
- das gesetzlich zulässige Mindestalter vollendet haben
- gesundheitlich tauglich sind (ausgeruht und unbelastet durch Alkohol, Drogen und Medikamente)
- im Bedienen und Instandhalten der Maschine unterwiesen sind
- von denen zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen.
Ausbildung
Die Maschine darf nur von ausgebildetem und dazu beauftragten Personen bedient, gewartet oder instand gesetzt wer-
den. Die Zuständigkeiten des Personals müssen klar festgelegt werden.
Folgendes Personal darf nur unter ständiger Aufsicht einer erfahrenen Person an der Maschine tätig werden:
- zu schulendes Personal
- anzulernendes Personal
- einzuweisendes Personal
- in einer allgemeinen Ausbildung befindliches Personal.
Elektrofachkraft
Arbeiten an elektrischen Ausrüstungen der Maschine dürfen nur von einer Elektrofachkraft oder von unterwiesenen Per-
sonen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft gemäß den elektrotechnischen Regeln vorgenommen werden.
Wenden Sie sich in dem Fall an die Fa. STORCH.

3.6 Gefahrenquellen

Niemals, weder bei laufender noch bei ausgeschalteter Maschine, mit der Hand in bewegliche Maschinenteile greifen.
Immer zuerst die Maschine über den Ein-Aus-Schalter ausschalten und durch Ziehen des Netzsteckers die Maschine
stromlos setzen. Warnschilder beachten.
Bei Funktionsstörungen Maschine sofort stillsetzen und sichern! Störungen umgehend beseitigen lassen!
Vor Einschalten der Maschine sicherstellen, dass niemand durch die anlaufende Maschine gefährdet werden kann! Ver-
schraubungen, die unter Druck stehen, nicht lösen oder nachziehen.
Heiße Maschinenteile
Während und nach Arbeiten besteht Verbrennungsgefahr durch heiße Teile des Antriebmotors.
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