3.2 Wartungsbereich
H: 1200~1500mm
Empfohlene Gerätehöhe für einen ordnungsgemäßen Zugang zur
Steuergerätetafel (Gerätesteuerung).
h: 350 mm
Minimale Gerätehöhe zur Installierung der Absperrventile und der
ersten gebogenen Rohrleitung.
4. KÄLTEMITTEL- UND WASSERLEITUNGEN
4.1 Allgemeine Hinweise zum Gerät mit
Kältemittel R32
Dieses Symbol auf dem Gerät zeigt an, dass dieses
Gerät mit R32 gefüllt ist, ein geruchloses
entzündbares Kältemittelgas mit geringer
Brenngeschwindigkeit (A2L Klasse gemäß
A2L
ISO 817). Bei einem Kältemittelaustritt besteht die
Gefahr der Entzündung, wenn das Kältemittel in Kontakt
mit einer äußeren Zündquelle kommt.
Benutzen Sie keine Mittel, um den Entfrostungsvorgang
zu beschleunigen, oder zur Reinigung, außer die, die vom
Hersteller empfohlen wurden.
Das Gerät soll in einem Raum ohne permanent betriebene
Zündquellen (zum Beispiel: offene Flammen, ein
betriebenes Gasgerät oder ein betriebener elektrischer
Heizer) aufgestellt werden.
Nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen.
Beachten Sie, dass Kältemittel geruchlos sein können.
EXPLOSIONSGEFAHR
Der Kompressor muss abgeschaltet werden, bevor die
Kältemittelleitungen entfernt werden.
Alle Betriebsventile müssen nach dem Abpumpbetrieb
vollständig geschlossen sein.
Dieses Symbol auf dem Gerät zeigt an, dass dieses
Gerät nur von autorisiertem Wartungspersonal
gewartet werden darf, unter Berücksichtigung des
Installationshandbuches.
Dieses Symbol auf dem Gerät zeigt an, dass
wichtige Informationen im Betriebshandbuch und/
oder Installationshandbuch enthalten sind.
Mehr Informationen finden Sie im Installations-
und Betriebshandbuch.
Stellen Sie sicher, dass die Anlageninstallation und
die Kältemittelleitungsinstallation die anwendbare
Gesetzgebung in jedem Land erfüllt. Auch in Europa muss
EN378 erfüllt werden, da sie die anwendbare Norm ist.
DE
PMML0666 rev.0 - 09/2024 - 1000017439
Einheiten in mm
4.2 R410A Kältemittelkreislauf
Vorsicht bei Kältemittelgaslecks
Der Installateur und die Verantwortlichen für die Abfas-
sung der technischen Daten sind verpflichtet, sich an die
lokalen Sicherheitsvorschriften und -regelungen bei einem
eventuellen Kältemittelleck zu halten.
!
VORSICHT
• Prüfen Sie sorgfältig auf Kältemittellecks. Bei umfangreichem
Kältemittelaustritt können Atembeschwerden auftreten; bei
offenem Feuer in dem entsprechenden Raum können sich
gesundheitsschädliche Gase bilden.
• Wenn die Konusmutter zu fest angezogen wird, kann sie mit der
Zeit brechen und ein Kältemittelleck verursachen.
Maximal zulässige Konzentration von HFC-Gasen
Das Kältemittel R410A, mit dem das Außengerät befüllt ist,
ist ein nicht brennbares und ungiftiges Gas. Sollte jedoch
ein Leck auftreten und sich der Raum mit Gas füllen, kann
dies zum Erstickungstod führen.
Die maximal zulässige Konzentration an HFC-Gas gemäß
EN378-1 ist:
Kältemittel
Maximal zulässige Konzentration (kg/m
R410A
Das minimale Volumen zur Vermeidung der Erstickungs-
gefahr in einem geschlossenen Raum, in dem das System
installiert ist, ist im Fall eines Lecks:
Systemkombination
Minimaler Rauminhalt (m
8 PS
10 PS
Die verwendete Formel zur Berechnung der maximal zuläs-
sigen Kältemittelkonzentration im Falle eines Kältemittel-
lecks ist wie folgt:
R: Gesamte verwendete Kältemittelmenge (kg)
R
V: Raumvolumen (m³)
— = C
V
C: Kältemittelkonzentration
Wenn das Raumvolumen unter dem Minimalwert liegt,
müssen effektive Maßnahmen nach der Installation
getroffen werden, um die Erstickungsgefahr im Falle eines
Lecks zu verhindern.
4.3 Kältemittelrohre und -füllmenge
4.3.1 Kältemittel-Leitungslängen zwischen
Innengerät und Außengerät (R32-Geräte)
Die Anlageninstallation und die Kältemittelleitungen
müssen die entsprechenden lokalen und nationalen
Vorschriften für das konzipierte Kältemittel einhalten.
Wegen des Kältemittels R32 und abhängig von der endgül-
tigen Kältemittelmenge, muss eine Mindestbodenfläche
für die Installation berücksichtigt werden.
• Wenn die Gesamtkältemittelmenge <1,84 kg beträgt, gibt
es keine Anforderungen an die Mindestbodenfläche.
• Wenn die Gesamtkältemittelmenge ≥1,84 kg beträgt,
gibt es Anforderungen an die Mindestbodenfläche, die
geprüft werden müssen.
)
3
0,44
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3
11,4
12,1
24