10. INFORMATIONEN ZUR VERSCHROTTUNG UND ENTSORGUNG
Verschrottung und Entsorgung des Geräts obliegen ausschließlich dem Besitzer, der unter Einhaltung der geltenden
Bestimmungen zu Sicherheit und Umweltschutz des Anwenderlandes vorgehen muss.
Der Abbau und die Entsorgung können auch Unternehmen anvertraut werde, die zur Rückgewinnung und
Beseitigung der betreffenden Materialien berechtigt sind.
Immer und auf jeden Fall die geltenden Bestimmungen des Landes einhalten, in dem die
Entsorgung des Materials durchgeführt wird und gegebenenfalls auch die Entsorgungsmeldung
veranlassen.
Alle Demontagearbeiten für die Verschrottung müssen bei stillstehender und nicht unter
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Spannung stehendem Gerät erfolgen.
Den gesamten elektrischen Apparat herausnehmen;
Die Speicher der Platinen trennen;
Das Gerätegestell über zugelassene Unternehmen verschrotten lassen.
Das Abstellen des Geräts in zugänglichen Bereichen stellt für Personen und Tiere eine große
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Gefahr dar. Für Schäden an Personen oder Tieren haftet immer der Besitzer.
Gemäß Art. 13 Gesetzesdekrets Nr.151 vom 25. Juli 2005 „Umsetzung der Richtlinien 2002/95/EG,
2002/96/EG, 2003/108/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in
Elektro- und Elektronikgeräten und zur Abfallbeseitigung".
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne am Gerät oder der Packung weist darauf hin, dass
das mit ihm gekennzeichnete, ausrangierte Produkt nicht in den Hausmüll geworfen werden darf,
sondern getrennt von anderen Abfällen einer Sammelstelle zuzuführen ist.
Altgeräte werden vom Hersteller gesammelt.
Benutzer, welche dieses Gerät entsorgen wollen, müssen folglich den Hersteller kontaktieren und das von ihm
bestimmte Verfahren für die getrennte Sammlung von Altgeräten befolgen.
Die zweckmäßige getrennte Abfallsammlung und die Zuführung von Altgeräten zum Recycling, zur Behandlung
und zur umweltkompatiblen Entsorgung trägt dazu bei, nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt und die
Gesundheit zu vermeiden und begünstigt die Wiederverwendung oder das Recycling der Materialien, aus denen
das Gerät besteht. Das unkontrollierte Wegwerfen des Produktes wird mit den in der einschlägigen Vorschrift
vorgesehenen Ordnungsstrafen geahndet.
INFORMATIONEN FÜR DEN BENUTZER
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