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ChefLine CHFPG4 Manuel D'instructions page 184

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  • FRANÇAIS, page 37
6.2.1.1 Erdung
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Es ist Pflicht, dass die Anlage eine Erdung hat.
6.2.2
Gasnetzanschluss
Bevor der Ofen an das Gasnetz angeschlossen wird, die Eigenschaften des Ofens bezüglich
des Gasanschlusses prüfen. Die Spezifikationen für die Art des Anschlusses sind auf dem
entsprechenden Schild vermerkt (siehe Paragraf 1.13).
Der Ofen ist mit einem Leitungsrohr mit zylindrischem GAS-Gewinde mit ½ " für den
Gasanschluss ausgestattet, das sich im hinteren unteren Teil (siehe Abbildung) befindet.
Vor allem muss geprüft werden, dass der Gasanschluss den Vorschriften entspricht und insbesondere, dass
die Leitungen den geltenden gesetzlichen Vorschriften zur Sicherheit in Gebäuden entsprechen. Die festen
Leitungen der Anlage müssen einen Querschnitt aufweisen, mit dem alle Geräte im Raum gespeist werden
können, sie müssen aus Hartstahl oder Kupfer und sichtbar angebracht sein.
Zwischen jedem Gerät und dem Gasnetz muss ein manueller Absperrhahn installiert werden, der den geltenden
diesbezüglichen Vorschriften entspricht.
Es ist wichtig, dass der Absperrhahn an einer Position angebracht ist, die leicht zugänglich ist, damit er bei
Bedarf leicht bedient (geschlossen oder geöffnet) werden kann.
Der Anschluss des Ofens an das Gasnetz muss durch Verwendung von speziellen Armaturen und Leitungen
erfolgen, die den geltenden Vorschriften entsprechen. Werden biegsame Stahlrohre verwendet, müssen diese
einfach zu prüfen sein, die Länge darf nicht mehr als 1,5 Meter betragen und es dürfen keine Verengungen
vorliegen und die Leitungen dürfen keinen Zug- oder Torsionskräften ausgesetzt sein. Es ist ebenfalls
besonders zu beachten, dass das Rohr keine Kanten, scharfen oder heißen Teile berührt, da diese die
Funktionsfähigkeit und Sicherheit des Rohrs beeinträchtigen könnten.
Nach den Installationsarbeiten muss eine Prüfung durchgeführt werden, um sicherzustellen,
dass kein Gas in den Raum abgegeben wird. Diese Prüfung kann durch Verwendung eines
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entsprechenden Sprays zur Leckerkennung oder mit nicht korrosivem Schaum durchgeführt
werden.
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Auf keinen Fall darf zur Erkennung von Gasaustritten offenes Feuer verwendet werden.
6.2.3
Anschluss an den Schornstein und Rauchabzug
Für den Rauchgasabzug sind auch gemäß den nationalen Rechtsvorschriften, die in dem Bestimmungsland
vorgesehen sind, die folgenden Installationsarten vorgesehen:
A
: Gerät ohne Lüfter und Naturzug nicht zur Verbindung mit einem Abzugsrohr oder eine Vorrichtung zum
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Abführen der Verbrennungsprodukte an der Außenseite des Raums, in dem das Gerät installiert ist, geeignet.
Die Entnahme der Verbrennungsluft und die Evakuierung der Verbrennungsprodukte finden im Installationsort
statt.
B
: Gerät ohne Lüfter, mit Naturzug und Strömungssicherung. Dies ist darauf ausgelegt mit einer Leitung an
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einen Kamin oder Rauchabzug angeschlossen zu werden, der die Verbrennungsprodukte außerhalb des
Raums, in dem das Gerät installiert ist, abgibt. Die Verbrennungsluft wird direkt dem Raum entnommen,
während die Entnahme der Heizluft im Installationsraum erfolgt.
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