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ChefLine CHFPG4 Manuel D'instructions page 173

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Richtlinie 2014/30/EG „Zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die
elektromagnetische Verträglichkeit und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/108/EG";
Richtlinie 89/391/EWG „Über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und
des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit";
Richtlinie 2006/42/EG „Über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG";
Richtlinie
85/374/EWG
Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte";
Richtlinie 2002/95/EG „ Zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro-
und Elektronikgeräten";
Richtlinie 2002/96/EG und 2003/108/EG „Über Elektro- und Elektronik-Altgeräte".
Verordnung (EG) Nr. 1935/2004, über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit
Lebensmitteln in Berührung zu kommen und zur Aufhebung der Richtlinien 80/590/EWG und
89/109/EWG.
1.8 GARANTIE
Die Garantiefrist entspricht den Bestimmungen der Europäischen Union und gilt ab dem Datum der Rechnung,
die beim Kauf ausgestellt wird.
Innerhalb dieses Zeitraums werden die Teile, die unmissverständlich und aus nachvollziehbaren Gründen
Fabrikationsfehler aufweisen, unentgeltlich nur frei Werk ausgetauscht oder repariert. Ausgenommen davon
sind die elektrischen Bauteile sowie die Verschleißteile.
Von der Garantie ausgenommen sind die Versandkosten sowie die Kosten für die Arbeitskraft. Um die
gesetzliche Garantie, auf die sich die Richtlinie 1999/44/EG bezieht, voll beanspruchen zu können, muss der
Benutzer die Vorschriften dieses Handbuches genau einhalten und insbesondere:
Stets innerhalb der Betriebsgrenzen des Geräts arbeiten;
Die Wartung regelmäßig und sorgfältig ausführen;
Nur Personen den Gebrauch des Geräts genehmigen, die erprobte Erfahrung und Eignung besitzen und
für diesen Zweck entsprechend geschult wurden.
Die Garantie erlischt auch bei vollständiger oder teilweiser Nichtbeachtung der Anweisungen im vorliegenden
Handbuch, insbesondere bei:
Bezüglich der nationalen Gesetzgebung falscher Installation,
Verwendung von nicht originalen Ersatzteilen
Nicht erlaubte Verwendung.
1.9 HAFTUNG DES HERSTELLERS
Der Hersteller lehnt jede direkte oder indirekte zivil- oder strafrechtliche Haftung ab, im Falle
!
von:
Einer Installation, die nicht den geltenden Bestimmungen des Landes und den Sicherheitsbestimmungen
entspricht;
Nichtbeachtung der Anweisungen dieses Handbuches;
Installation durch unqualifiziertes und nicht geschultes Personal;
Einen nicht den Sicherheitsbestimmungen entsprechenden Gebrauch;
Vom Hersteller nicht genehmigte Reparaturen und Änderungen am Gerät;
Verwendung von nicht originalen Ersatzteilen oder von nicht modellspezifischen Teilen;
Mangelnder Wartung;
Außergewöhnlichen Ereignissen.
1.10
EIGENSCHAFTEN DES BENUTZERS
Das Gerät muss von einer erwachsenen, verantwortungsbewussten Person bedient werden, die über die
erforderlichen technischen Kenntnisse für die ordentliche Wartung, beispielsweise der täglichen Reinigung,
verfügt.
Kinder und Unbefugte dürfen sich während des Betriebs des Geräts nicht nähern.
und
Richtlinie
1999/34/EG
„Zur
Angleichung
der
173
Rechts-
und

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