Abb. 20: Hausmüllverbot
AB2400de
Gemäß der Richtlinie 2012/19/EU dürfen die Geräte nicht mehr mit dem
Hausmüll entsorgt werden.
Die Geräte sind nach der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) zu den
folgenden Gruppen zugeordnet:
■
Gruppe 1 (Wärmeüberträger)
■
Gruppe 5 (Kleingeräte)
Mit dem Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne wird darauf hinge-
wiesen, dass das Gerät nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden darf. Die
Entsorgungsvorschriften der einzelnen Länder können unterschiedlich sein.
Im Bedarfsfall an den Lieferanten wenden.
Rev.: 13 / 01.2024
Entsorgung
39 / 41