SICHERHEITSVORSCHRIFTEN
1. Machen Sie sich grundsatzlich mit den in Ihrem Lande geltenden Vorschriften der Arbeiterschutzbehorde fur die Verwen-
dung von Motorsagen vertraut.
2. Der Benutzer der Sage mu~ mit deren Benutzung und Wartung gut vertraut sein.
3. Die Fliehkraftkupplung SOII m it ausreichend Spielraum zwischen Leerlauf- und Einruckdrehzahl eingestellt sein. Niemals
mit einer Sage arbeiten, deren Kette sich bei Motor-Leerlauf bewegt.
4. Beim Anwerfen des Motors beachten, da13 die Sage feststeht und die Kette mit nichts in Beruhrung kommen kann.
5. Nachstellen von Schiene und Kette darf niemals bei Iaufendem Motor erfolgen.
6. Mit Fallarbeiten darf erst begonnen werden, wenn sichergestellt ist, da13
a) sich im Fallbereich niemand aufhalt,
b) sich im Fallbereich nur die mit dem Fallen beschaftigten Personen aufhalten,
c) hindernisfreie Ruckweichen fur jeden mit der Fallarbeit Beschaftigten festgeiegt oder angelegt sind, die schrag ruck-
warts verlaufen mussen,
d) der Arbeitsplatz am Stamm frei von Hindernissen ist und den mit der Fallarbeit Beschaftigten einen sicheren Stand ge-
wahrt.
7. Beim Fallen von Baumen ist eine ausreichend gro13e Fallkerbe auszufuhren..
8. Wird die Fallkerbe mitder Motorsage ausgefuhrt, mussen beide Schnitte biszurgleichen Tiefeeingesagt werden. Daswird
einfacher, wenn man den oberen Schnitt zuerst macht.
9. Der Fallschnitt auf der anderen Seite des Stammes wird etwa 5 cm uber dem Fallkerbenboden angesetzt. Nicht durch-
sagen, da sonst die Kontrolle uber die Fallrichtung des Baumes verloren geht!
10. Bei der Arbeit ist die Maschine mit beiden Handen festzuhalten.
11. Beim Entasten istdie Maschine moglichstabzustutzen. Hierbei darfnichtmitder Schienenspitzegesagt werden. Aufunter
Spannung stehende Aste ist zu achten.
12. Wird die Maschine zeitweise nicht benutzt, so ist sie so abzustellen, da~ niemand gefahrdet werden kann.
13. Soweit die Arbeitsweise es erfordert, mu(3der Krallenanschlag verwendet werden.
14. Der betriebssichere Zustand der Maschine, insbesondere von Schiene und Kette, ist jeweils vor Beginn der Arbeit zu
prufen.
15. Die Kleidung SOII z weckma13ig und nicht hinderlich sein.
16. Bei der Arbeit ist fur einen sicheren Stand zu sorgen.
17. Im Schwenkbereich der Maschine darf sich niemand aufhalten.
18. Beim Zuruckgehen nach dem Fallschnitt ist auf fallende Aste zu achten.
19. Beim Schneiden gesplitterten Holzes ist auf mitgerissene Holzstucke zu achten.
20. Beim Arbeiten am Hang mu13 der Sagenfuhrer oberhalb oder seitlich des zu bearbeitenden Stammes bzw. Iiegenden
Baumes stehen.
21. Es durfen keine Eisenkeile verwendet werden.
22. Die Maschine ist Iarm- und abgasarm zu betreiben.
23. Bei Tatigkeiten, bei denen mit Kopf-, Hand-, Fu13- o der Augenverletzungen sowie Gehorschadigungen zu rechnen ist, sind
entsprechende Korperschutzausrustungen und Korperschutzmittel zu benutzen.
Beim Fallen, Entasten, Aufasten am stehenden Stamm und beim Aufarbeiten von Windbruchen ist ein Schutzhelm zu
tragen.
Beim Arbeiten mit der Maschine sind geeignete Handschuhe zu tragen.
Urn Verletzungen der Augen zu vermeiden, ist beim Arbeiten mit der Maschine ein Augenschutz bzw. Gesichtsschutz zu
tragen.
Zur Vermeidung von Gehorschaden sind geeignete personliche Schallschutzmittel zu tragen.
Beim Arbeiten mit der Maschine sind Sicherheitsschuhe zu tragen.
Das Tragen von Beinschutz wird empfohlen.
24. Beim Transport istder Motor abzustellen, oderdie Kraftubertragung vom Motor durch Einlegen der Kettenbremsezu unter-
brechen.
25. Wenn die Sage transportiertwerden SOII, i st die Kette abzunehmen oder auf andere Weise gegen Beruhrung zu schutzen.
26. Beim Tanken oder Nachstellen des Vergaserssind offene Flamme oder Rauchen verboten. Niemals bei Iaufendem Motor
tanken.
27. Nach dem Tanken mit der Sage einige Meter abseits gehen, damit evtl. ausgelaufener Kraftstoff sich nicht durch Funken
vom Auspuff entzundet.
28. Weder Kraftstoff noch Motorsage in Wohnraumen odersonstso aufbewahren, dafi Feuergefahr besteht. Die Verwendung
von Kraftstoffbehaltern aus Glas oder Kunststoff ist verboten. Denken Sie daran, da13 auch Ieere Benzinkanister noch ex-
plosive Gase enthalten!
29. Die Sage nur im Freien Iaufen Iassen. Die Auspuffgase sind Iebensgefahrlich!
30. Kinder und Jugendliche durfen Handschienenkettens~gemaSChinennicht bedienen. Von diesem Verbot ausgenommen
sind Jugendliche uber 16 Jahre unter Aufsicht eines Fachkundigen zum Zwecke der Ausbildung.
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