Allgemeine Hinweise
Allgemeine Hinweise
Hinweise zum Produkt
Angewandte Richtlinien, Produktzertifizierung
CE-Kennzeichnung
Das Gerät erfüllt alle Vorgaben der folgenden Richtlinien:
•
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Restrisiken
Das Gerät wurde nach dem – zum Zeitpunkt der Entwicklung – aktuellen Stand der
Technik und den anerkannten sicherheitstechnischen Regeln konzipiert und herge-
stellt. Beim Aufbau und bei der Benutzung sowie bei Wartungs-, Reparatur- und
Reinigungsarbeiten gehen dennoch gewisse Restrisiken von beschriebenen Gerät aus.
Diese werden an entsprechender Stelle im vorliegenden Dokument ausgewiesen und
beschrieben.
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die beschriebenen Plattformschüttler wurden speziell für folgende Aufgaben entwickelt:
–
Schütteln
–
Mischen
–
Emulgieren
–
Suspendieren
–
Trennen
–
Lösen
–
Anfärben
Zu den Einsatzbereichen der beschriebenen Plattformschüttler zählen insbesondere
chemische, biologische und umweltanalytische Labor- und Forschungsanwendungen,
Anwendungen der Grundlagenforschung und vergleichbare Einrichtungen.
Konstruktionsbedingt ist im Lieferzustand ein Einsatz des Geräts in der Nahrungsmittel-,
Kosmetik- und Pharmaindustrie sowie anderen vergleichbaren Industrien, die Produkte
herstellen, die zum Konsum durch Menschen oder Tiere oder zur Anwendung am
Menschen oder Tier bestimmt sind, ausschließlich in analytischen Prozessen oder unter
laborähnlichen Bedingungen zulässig.
Jede andere Verwendung des Geräts gilt als nicht bestimmungsgemäß!
Vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung
Für einen Einsatz unter Bedingungen oder zu Zwecken, die von der bestimmungs-
gemäßen Verwendung abweichen, sind ggf. zusätzliche Maßnahmen notwendig und/
oder spezifische Richtlinien und Sicherheitsvorschriften zu beachten (siehe u.a.
Abschnitt „Besondere Hygienemaßnahmen für den Einsatz von Laborgeräten in der
Nahrungsmittel-, Kosmetik- und Pharmaproduktion" auf Seite 9). Entsprechende
Erfordernisse sind vom Betreiber in jedem Einzelfall zu evaluieren und umzusetzen.
Die Einhaltung und Umsetzung aller einschlägigen Richtlinien und
Sicherheitsmaßnahmen für den jeweiligen Einsatzbereich liegt ausschließlich im
Verantwortungsbereich des Betreibers.
2006/42/EG Maschinen-Richtlinie
2014/30/EU EMV-Richtlinie
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