Sicherheit
Arbeitssicherheit
➜
Verwenden Sie stets die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung (PSA), z.B.
Schutzkleidung, Schutzbrille, Schutzhandschuhe, Sicherheitsschuhe usw.
➜
Betreiben Sie in der unmittelbaren Umgebung des Geräts keine anderen Geräte ...
–
die elektromagnetische Felder im Frequenzbereich 9 × 10
erzeugen können,
–
die Emissions- oder Strahlungs quellen im Frequenzbereich 3 × 10
3 × 10
Hz darstellen (im optischen Spektralbereich Wellenlängen von
15
1.000 μm bis 0,1 μm),
–
die Ultraschall- oder ionisierende Wellen erzeugen.
➜
Betreiben Sie das Gerät nicht, wenn adiabatische Kompression oder Stoßwellen
auftreten können (Druckwellenzündung).
➜
Verwenden Sie keine Stoffe, die unkontrolliert Energie freisetzen und einen
Druckanstieg auslösen könnten (exotherme Reaktion, Selbstentzündung von
Stäuben).
Beheben Sie Störungen oder Fehler am Gerät sofort.
Setzen Sie das Gerät außer Betrieb und trennen Sie es von
der Stromversorgung, wenn eine Störungsbeseitigung oder
Fehlerbehebung nicht möglich ist.
Wenden Sie sich in einem solchen Fall an den zuständigen techni-
schen Kundendienst.
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Die notwendige PSA ist – abhängig vom jeweiligen Einsatzbereich und von den einge-
setzten Medien und Chemikalien – vom Betreiber festzulegen und bereitzustellen.
Die entsprechende Unterweisung des Personals liegt ausschließlich im
Verantwortungsbereich des Betreibers.
Umweltschutz
Bei der Verarbeitung umweltgefährdender Stoffe sind entsprechende Maßnahmen zur
Vermeidung von Gefährdungen für die Umwelt zu treffen.
Die Evaluierung entsprechender Maßnahmen wie z.B die Kennzeichnung eines gefähr-
deten Bereichs, deren Umsetzung und die Unterweisung des zuständigen Personals liegt
ausschließlich im Verantwortungsbereich des Betreibers!
Biogefährdung
Bei der Verarbeitung biogefährdender Stoffe sind geeignete Maßnahmen zur
Vermeidung von Gefahren für Personen und die Umwelt zu treffen, hierzu zählen u.a.:
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Unterweisung des Personals hinsichtlich der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen.
➜
Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und Unterweisung des
Personals im Umgang mit dieser.
➜
Kennzeichnung des Geräts mit einem Warnsymbol für Biogefährdung
Die Evaluierung entsprechender Maßnahmen wie z.B die Kennzeichnung eines gefähr-
deten Bereichs, deren Umsetzung und die Unterweisung des zuständigen Personals liegt
ausschließlich im Verantwortungsbereich des Betreibers!
3
8
Hz bis 3 × 10
Hz
11
Hz bis
11