Elektro-Gabelhubwagen EGU PS 15
Deutsch
3.6
Fahren der Last
Der Hubwagen wird von dem Fahrer stehend bedient.
Die Deichsel wirkt direkt auf das Antriebsrad ein, deshalb muss man
diese bei einem Richtungswechsel in die gewünschte Richtung dre-
hen. Der Einschlagwinkel beträgt 180.
Die Last möglichst niedrig, unter Beachtung der Bodenfreiheit unter
der Last, über den Flur transportieren. Mit hochgestellter Gabel darf
die Last nur zum Auf - und Absetzen, bei ebener Fahrbahn, verfahren
werden. Mit gleichmäßiger, der Last und den Bodenverhältnissen an-
gepasster, Geschwindigkeit fahren. Nur bei Gefahr darf plötzlich angehalten werden. Die Fahrgeschwin-
digkeit in Kurven genügend herabsetzen.
3.6.1 Verhalten beim Fahren
Der Fahrer muss sich im innerbetrieblichen Verkehr genauso verhalten wie im öffentlichen Straßenver-
kehr. Die Geschwindigkeit muss den örtlichen Verkehrsverhältnissen angepasst werden (z. B. beim
Durchfahren von engen Durchgängen, Pendeltüren, an unübersichtlichen Stellen und auf unebenen
Fahrbahnen). Er muss stets sicheren Bremsabstand von vor ihm fahrenden Fahrzeugen halten und sein
Fahrzeug stets unter Kontrolle haben. Plötzliches Anhalten, schnelles Wenden, Überholen an gefährli-
chen oder unübersichtlichen Stellen muss er vermeiden.
3.6.2 Sichtverhältnisse beim Fahren
Der Fahrer muss in Fahrtrichtung schauen und immer einen ausreichenden Überblick über die vor ihm
befahrene Strecke haben. Beim Transport von Gütern, die die Sicht beeinträchtigen, muss ein zweiter
Mann als Warnposten vor dem Fahrzeug hergehen. Dabei darf nur im Schritt-Tempo und mit besonde-
rer Vorsicht gefahren werden. Der Fahrer muss sich davon überzeugen, dass Durchgänge in Höhe und
Breite ausreichend für das Hindurchfahren von Fahrzeug und Ladung sind.
3.6.3 Fahren im Gefälle und auf Steigungen
Bei Fahrten auf Steigungen, darf die Steigfähigkeit des Fahrzeuges nicht überschritten werden. Die
max. Steigfähigkeit beträgt: - mit Last 5%, - ohne Last 8%.
Die Steigfähigkeitsangaben beziehen sich auf trockene Estrich - Fahrbahnen.
Bei anderen Fahrbahnverhältnissen (Feuchtigkeit, anderer Belag etc.) reduziert sich die max. zu befah-
rende Steigung bzw. das Gefälle entsprechend.
Schräges Befahren von Steigungen ist verboten.
Gefälle nur mit geringer Geschwindigkeit und stetiger
Bremsbereitschaft befahren!
Steigung und Gefälle stets mit der Last bergwärts und
nur mit abgesenkter Gabel befahren.
Beim Anhalten, besonders an Steigungen oder Gefäl-
len, die Deichsel in die obere Bremsstellung bringen.
Bei Befahren von Aufzügen und Ladebrücken muss der
Bediener sich vergewissern, dass deren Tragfähigkeit
ausreichend ist.
3.6.4 Befahren von Aufzügen
Der Bediener darf mit seinem Flurförderzeug nur Aufzüge nutzen, bei denen die Tragfähigkeit ausrei-
chend ist und die dafür geeignet sind bzw. für die eine Erlaubnis des Betreibers zum Befahren mit Flur-
förderzeugen erteilt worden ist. Diese ist vor dem Befahren zu prüfen. Im Aufzug ist das Flurförderzeug
so zu sichern, dass kein Teil mit der Schachtwand in Berührung kommt. Mitfahrende Personen sollen
den Aufzug erst nach dem Flurförderzeug betreten und ihn vor diesem verlassen.
3.6.5 Befahren von Ladebrücken
Vor dem Be- oder Überfahren einer Ladebrücke muss der Bediener sich vergewissern, dass diese ord-
nungsgemäß angebracht und gesichert ist und eine ausreichende Tragfähigkeit hat. Die Ladebrücke
muss langsam und vorsichtig befahren werden.
3.7
Absetzen der Last
Kurz vor dem Stapelort anhalten und die Last mit einem Sicherheitsabstand über den Stapel anheben.
Last bis unmittelbar über den Stapel manövrieren und Deichsel in die obere Bremsstellung bringen.
Last absenken, bis die Gabelzinken entlastet sind. Prüfen, ob der Weg nach hinten frei ist, Ga-
belzinken absenken und wegfahren.
technische Änderungen vorbehalten
design changes under reserve
F 08.01.161
changements techniques sous réserve
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