Elektro-Gabelhubwagen EGU PS 15
Deutsch
2.3
Sicherheitshinweise
Das Fahren in der Öffentlichkeit außerhalb dafür vorgesehener Bereiche ist verboten.
Der Betrieb ist nur auf ebenem, waagerechtem, befestigtem Boden zulässig.
Der Boden muss ausreichend rutschhemmend sein.
Die Last nie in gehobenem Zustand unbeaufsichtigt lassen.
Das Befördern und das Mitfahren von Personen sind verboten!
Aufenthalt unter gehobener Last verboten!
Die angegebene Nutzlast darf nicht überschritten werden.
Das Ladegut muss gleichmäßig auf den Gabeln verteilt werden.
Lastschwerpunktlage muss symmetrisch zur Längsachse des Gabelhubwagens liegen.
Die Verfahrgeschwindigkeit des Gabelhubwagens ist so zu wählen, dass der Bediener die Bewegung je-
derzeit stoppen kann!
Nie in bewegliche Teile greifen
Der Elektrogabelhubwagen darf niemals bei angehobenen Gabeln zusätzlich beladen werden.
Vor und während dem Betrieb sind die Sicherheitsfunktionen zu prüfen (Feststelleinrichtung, Senkbrems-
ventil, NOT-AUS).
Der Hubwagens muss beim Transport auf einem Lastwagen, ausreichend verzurrt werden; Die techn.
Regeln zur Ladungssicherung, DIN EN 12195-...., sind zu beachten
Die Paletten dürfen nicht beschädigt sein.
Bei festgestellten Mängeln ist der Betrieb sofort einzustellen.
Beim Fahren, bzw. beim Absenken der Last besteht die Gefahr, dass sich der Bediener die Füße unter
der Last einquetscht. Der Bediener ist für die Einhaltung ausreichender Sicherheitsabstände, auch für
nicht beauftragte Personen, verantwortlich.
Um Verletzungen zu vermeiden, sollten Sicherheitsschuhe und ggf. Handschuhe getragen werden.
Fahren auf öffentlichen Straßen ist nicht erlaubt.
Mängel sind sofort zu beheben.
2.4
Bedienungspersonal
Bedienung, Montage und Wartung nur durch: Beauftragtes, qualifiziertes Personal
(Definition für Fachkräfte nach IEC 364) Qualifiziertes Personal sind Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung, Er-
fahrung, Unterweisung sowie Kenntnisse über einschlägige Normen und Bestimmungen, Unfallver-
hütungsvorschriften und Betriebsverhältnisse von den für die Sicherheit der Anlage Verantwortlichen berechtigt wor-
den sind, die jeweils erforderliche Tätigkeit auszuführen und dabei mögliche Gefahren erkennen und vermeiden
können.
Mit der selbständigen Bedienung des Elektrogabelhubwagens, als kraftbetriebenes Geh-
Flurfördergerät, dürfen nur Personen beschäftigt werden, die in der Bedienung des Hubwagens
unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Betreiber nachgewiesen haben.
2.5
Tägliche Prüfungen:
Ladezustand der Batterie
Sicherheitstaste
Signalhorn
Funktionsschalter/Bedienelemente
2.6
Prüfungen
Der Elektrogabelhubwagen ist nach Bedarf, jedoch jährlich mindestens einmal, durch einen Sach-
kundigen zu prüfen.
Wir empfehlen die Ergebnisse der Prüfungen in einem Prüfbuch festzuhalten.
Inspektions- und Wartungsintervalle unbedingt einhalten.
Nur original Zubehör- und Ersatzteile verwenden, sichere Funktion ansonsten nicht gewährleistet.
2.7
Elektroteile
Fahrzeug nur mit Batteriestrom betreiben!
Elektroanschluss bzw. Reparaturen an Elektroteilen dürfen nur von ausgebildeten Elektrofachleuten
ausgeführt werden.
Die Sicherheitsrichtlinien und Normen des Elektrohandwerkes sind zu beachten.
Arbeiten an der Elektroanlage dürfen nur bei freigeschalteter Stromzuführung erfolgen.
technische Änderungen vorbehalten
Hauptschalter
Bremse
Überdruckventil
design changes under reserve
F 08.01.161
Getriebe- und Hydraulikölstand über-
prüfen.
Dichtigkeit im Hydrauliksystem
Probefahrt durchführen.
changements techniques sous réserve
5