Elektro-Gabelhubwagen EGU PS 15
Deutsch
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Batterie
Bei der Einrichtung und dem Betrieb von Batterieladestationen sind die entspr. gesetzlichen Be-
stimmungen einzuhalten.
Der Bleisäure-Akkumulator dieses Fahrzeugs ist wartungsarm.
Die Inspektion, Ladung und der Wechsel der Batterie müssen von dazu befugtem Fachpersonal nach
der Gebrauchsanweisung der Herstellerfirma vorgenommen werden. In der Nähe des Hubwagens und
des Ladegerätes sind das Rauchen sowie das Aufbewahren von brennbarem oder entzündlichem Ma-
terial strengstens verboten. Der Raum muss gut gelüftet werden.
Das Gewicht und die Maße der Batterie können die Standfestigkeit des Hubwagens beeinflussen, des-
halb empfehlen wir den Hersteller anzurufen, um die entsprechende Zustimmung einzuholen, wenn eine
andere als die Standardbatterie eingebaut werden soll.
6.1
Ein- und Ausbau
Das Aufladen, die Wartung und das Auswechseln von Batterien darf nur von hierfür ausgebildetem Per-
sonal, entsprechend den Anweisungen des Herstellers von Batterie, Ladegerät und Flurförderzeug
durchgeführt werden. Die Behandlungsvorschrift der Batterie und die Betriebsanleitung des Ladegerätes
sind zu beachten.
Um Kurzschlüsse zu vermeiden, sollte die Batterie mit einer Gummimatte abgedeckt werden. Erfolgt der
Batteriewechsel mit einem Batterietransportwagen, ist sicherzustellen, dass während des Verschiebens
der Batterie das Flurförderzeug und der Batterietransportwagen gegen unbeabsichtigte Bewegung gesi-
chert sind.
Schlüsselschalter ausschalten.
Die Batterie von den Feststellvorrichtungen lösen. Die Kabel von den Batteriepolen entfernen. Die Batte-
rie entfernen. Die neue Batterie in, der umgekehrten Reihenfolge installieren, in ihrem Sitz feststellen
und korrekt anschließen. Vor dem Einbau sollte die Batterie auf mechanisch einwandfreien Zustand ge-
prüft werden.
Die Polklemmen sind sicher an den jeweiligen Endpolen + und der Batterie zu befestigen.
Diese Verbindung dient nur zum einmaligen Anschluss und ist keinesfalls für dauerndes An- und Ab-
klemmen bestimmt.
6.2
Batterieentsorgung - Entsorgung von Altbatterien
Verbrauchte Batterien sind entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen!
Rechtsgrundlage der Batterieentsorgung
bringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren. (Bat-
teriegesetz- BattG)
Als Hersteller ihrer Batterie sind wir gleichzeitig auch ihr Entsorgungsfachunternehmen.
COLUMBUS McKINNON Engineered Products GmbH
D
Am Silberpark 2-8
86438 Kissing
GERMANY
Telefon +49 8233 2121-800
Telefax +49 8233 2121-805
info.kissing@cmco.eu
www.cmco.eu/pfaff-silberblau
6.3
Batterieladeanzeige
Der Entladezustand der Batterie wird auf der Anzeige mit 10 Balken a 10% dargestellt.
Im Laufe des Betriebs wird die Batterie entladen. Die leuchtenden Balken erlöschen dementsprechend
von rechts nach links.
Wird folgende Bedingungen erfüllt, leuchtet eine Warnlampe auf und ein Stopp-Zeichen erscheint: wenn
nur 20% der Batterie-Ladung übrig bleiben, leuchtet das Stopp-Zeichen dauerhaft. Wenn das Stopp-
Zeichen dauerhaft leuchtet, wird die Funktion zum Heben der Last automatisch gesperrt.
Die Batterie sollte schnellstmöglich aufgeladen werden.
Batterie voll geladen
technische Änderungen vorbehalten
ist das am 01.12.2009 erlassene Gesetz über das Inverkehr-
Batterie laden empfohlen
design changes under reserve
F 08.01.161
Batterieladezustand zu niedrig
changements techniques sous réserve
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