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Entsorgung
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Entsorgung und Umweltschutz
Alle elektrischen und elektronischen Produkte müssen als Sondermüll ent-
sorgt werden. Die ordnungsgemäße Entsorgung von Altgeräten beugt Um-
weltschäden und Gesundheitsgefahren vor.
Auf dem Modul
Gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung zur Entsorgung
Elektrische und elektronische Geräte, die dieses Symbol tragen, unterliegen
der europäischen Richtlinie 2002/96/EG über elektrische und elektronische
Altgeräte.
Das Symbol weist darauf hin, dass das Gerät nicht im Hausmüll entsorgt wer-
den darf.
Nicht mehr gebrauchsfähige Altmodule sind gemäß den nationalen und örtli-
chen Vorschriften für Umweltschutz und Rohstoffrückgewinnung getrennt von
regulärem Hausmüll zu entsorgen.
Falls Sie weitere Informationen zur Entsorgung benötigen, wenden Sie sich
bitte an die örtlichen Behörden oder an den Händler, bei dem Sie das Produkt
erworben haben.
Da die Entsorgungsvorschriften innerhalb der EU von Land zu Land unter-
schiedlich sein können, bitten wir Sie, im Bedarfsfall Ihren Lieferanten anzu-
sprechen.
Verpackungen
Die Originalverpackung der HBM-Geräte besteht aus wiederverwertbarem
Material und kann der Wiederverwertung zugeführt werden. Aus ökologischen
Gründen sollte auf den Rücktransport der leeren Verpackungen an uns ver-
zichtet werden.
A3257−2.0 en/de/fr